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Kommission zur "Verbesserung des Baulandangebots"

Bericht der Kommission

   

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"Instrumente zur Verbesserung des Baulandangebots und zur Finanzierung der Folgeinvestitionen"
 
Im Jahr 1998 hat der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. eine Kommission zur "Verbesserung des Baulandangebots" berufen, die sich mit dem Prüfungsauftrag des Vermittlungsausschusses im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 befassen sollte. Das Ergebnis der Arbeit dieser Kommission stellt der Bericht "Instrumente zur Verbesserung des Baulandangebots und zur Finanzierung der Folgeinvestitionen" dar.
 
Ausgangspunkt der Arbeit war die nach wie vor angespannte Lage auf dem Bodenmarkt in vielen Kommunen und der enge finanzielle Rahmen der Kommunen bei der Entwicklung neuer oder der Neuordnung vorhandener Baugebiete. Daher wurde die Frage aufgeworfen, welche Instrumente dazu beitragen können,

  • durch Ausweitung des Baulandangebotes die Steigerung der Baulandpreise zu dämpfen,

  • Mittel für kommunale Investitionen zu beschaffen und

  • vorhandenes Bauland zu mobilisieren.

Die Untersuchung der Kommission zeigt, daß das Instrumentarium, das die Kommunen zur "Baulandproduktion" einsetzen können, sehr vielfältig ist.
 
Bild: Baulücke Ein in vielen Fällen geeignetes städtebauliches Instrument stellt dabei vor allem der städtebauliche Vertrag dar, um die vorgesehene Nutzung ausgewiesener Flächen rasch zu erreichen. Er kann ergänzt werden durch eine modifizierte Grundsteuer, die am Bodenwert als Bemessungsgrundlage anknüpft und durch Vereinbarungen darüber, innerhalb welchen Zeitraumes die Bebauung zu erfolgen hat.
 
Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, daß die Erhebung einer Grundsteuer, bei der nur der Bodenwert in die Bemessungsgrundlage eingeht, gegenüber der bestehenden Regelung den Vorteil hat, daß die Bodenwerte zeitnah ermittelt werden können, weil private Investitionen nicht mehr belastet werden und kommunale Investitionen in relativ kurzer Zeit zu einem verbesserten Bodenwertsteueraufkommen führen.
 
Das Finanzierungsinstrument des Planungswertausgleichs ist dagegen nach den Untersuchungen der Kommission mit enormem Verwaltungsaufwand verbunden, löst keine zusätzlichen Mobilisierungseffekte aus, erlaubt keine befriedigende Anlastung von Kosten und hat keinen Einfluß auf den Bebauungszeitpunkt.
 
Neben diesen Instrumenten werden im Bericht des weiteren die Weiterentwicklung des bestehenden Steuerrechts, vor allem im Bereich der Grunderwerbsteuer und des Ertragsteuerrechts diskutiert.

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