Was tun die Länder, was können sie leisten zur Unterstützung der
Kommunen, der Wohnungswirtschaft und der Mieter?
Symposium des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und
Raumordnung e.V. am 17.05.2001 in Halle
Wohnungsleerstand in Ostdeutschland!
Nur eine Not oder auch eine Chance?
Lehren aus dem Leerstandsbericht
Staatssekretärin Ines Fröhlich
Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr von Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Dr. Brey,
sehr geehrte Herren Kollegen Verbands- und
Wohnungswirtschaftsvertreter,
sehr geehrte Damen und Herren,
Das Symposium widmet sich dem Umbau der Städte in
Zusammenhang mit den dramatischen Leerständen der
Wohnungswirtschaft Ostdeutschlands. Ein Thema mit hoher Brisanz
in politischer, sozialer und ökonomischer Hinsicht. Ein Thema
mit hoher Dynamik, bei dem wir alle gemeinsam auf eine enge
Zusammenarbeit angewiesen sind, wollen wir diesen Prozess in
seinen gesamtgesellschaftlichen Dimensionen mit einer völlig
neuen Qualität einer funktionalen Stadt gewinnen.
Deshalb bin ich dem Deutschen Verband für Wohnungswesen,
Städtebau und Raumordnung e.V. für die Organisation dieser
Diskussionsplattform ausgesprochen dankbar. Aber das ist auch
ihr Qualitätsmerkmal - Die fachkundigen Gespräche und
Veröffentlichungen leisten in unserer täglichen Arbeit einen
wertvollen, oftmals prägenden Beitrag. Ihre wohltuend
differenzierenden Betrachtungsweisen machen Sie zu einem
vertrauensvollen und geschätztem Partner.
Anrede,
Wir sind uns sicherlich darin einig, dass es einen, alle Epochen
und Regionen umfassenden Begriff der "Stadt" nicht gibt. Dennoch
so meine ich, kann man einige Kriterien einer Stadt, zumindest
nach europäischem Maßstab definieren:
- eine gewisse Größe und bauliche
Geschlossenheit der Siedlung,
- ein Mindestmaß an Zentralität
- ein prägendes Maß an industrieller Ökonomie
und natürlich
- eine hohe Wohn- und Arbeitsstättendichte
Wenn wir uns heute die ostdeutschen Städte unter diesen
Kriterien betrachten, müssen wir bei einer Vielzahl feststellen,
dass die Basis einer eigenständigen Entwicklung einfach
weggebrochen ist.
Und das obwohl nach der Schaffung der deutschen Einheit in
den neuen Bundesländern gerade bei der Abarbeitung
städtebaulicher Defizite und des Wohnungsmangels große
Fortschritte erreicht wurden.
Der Ausbau der Städte durch Neuschaffung von Wohnraum im
vermieteten und Eigentumsbereich und die dazu gehörige
Infrastruktur war ein zentraler Punkt vergangener kommunaler
Planungen.
Allein im Land Sachsen-Anhalt wurde der Wohnungsbau mit 4,1
Mrd. DM und der Städtebau mit 2,6 Mrd. DM gefördert.
Doch ob sich Menschen in einer Region wohlfühlen, sich mit
ihr identifizieren und auch sesshaft sein wollen, hängt von sehr
vielen, nicht vom Wohnungs- und Städtebauressort allein
beeinflussbaren Faktoren ab. Dazu zählen in erster Linie die
wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Situation, das
soziale Umfeld und die Sicherheit des Lebensstandards. Und diese
Parameter sind es vor allem die eine Bevölkerungsentwicklung und
damit die Nachfrager und Nutzer unserer Städte mit ihrer
Wohndichte positiv oder negativ stimulieren.
Heute stehen wir demgegenüber vor dem Problem eines
ungeahnten Leerstandes im Osten und sich eines möglicherweise
zukünftig regional abzeichnenden Wohnungsleerstandes im Westen
Deutschlands.
Damit haben die ostdeutschen Länder nicht nur jetzt diese
Strukturkrise zu meistern, sondern sie müssen in diesem
Zusammenhang auch Handlungsinstrumentarien entwickeln, für die
es bislang kaum Erfahrungen und Rezepte gibt. Erstmals müssen
Konzepte für "schrumpfende Städte" erarbeitet werden. Bisher
bewährte und bekannte Instrumentarien wirken nicht mehr. Sie
müssen neu definiert oder zumindest angepasst werden, weil in
dieser Situation die Marktmechanismen nicht mehr wirken können.
Klar ist, dass zeigen unsere bisherigen Erfahrungen, es gibt für
diese Aufgaben keinen "Königsweg"! Auch die neuen
Ost-West-Diskussionen, die sich im Kern gegen unterschiedliche
Förder- und Steuerinstrumentarien richten, helfen da wenig.
Solange wir so unterschiedliche Märkte haben, solange brauchen
wir auch unterschiedliche Instrumente. All die immensen
Investitionen der Vergangenheit in Wirtschaft und Infrastruktur
in unseren Ländern würden wertlos, meine sehr verehrten Damen
und Herren, können wir diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe
nicht gesamtgesellschaftlich lösen.
Insoweit stehen wir damit auch in einer besonderen
Verantwortung, weil wir letztlich für die Zukunft beispielhaft
wirken müssen und wollen.
Ich denke, es ist an diese Stelle nicht notwendig, die
Ursachen des Wohnungsleerstandes in einer breiten Nachschau zu
betrachten. Hier hat unter anderem die vom Bund eingesetzte
Expertenkommission Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel in
den ostdeutschen Ländern Vorbildliches geleistet.
Wichtiger scheint es mir aus den erkannten Ursachen des
Leerstandes, verbunden mit einer realistischen Sicht auf die
Zukunft, nunmehr sachgerechte Schlüsse zu ziehen. Dabei hilft es
nicht, möglicherweise unlösbar erscheinende Aufgaben als
Schreckenvision für die Zukunft zu malen. Genauso wenig hilft es
das Problem herunter zu reden. Zu oft scheint mir jedoch der
objektive Ansatz in der Diskussion verloren zu gehen.
So lesen wir Schlagzeilen: "Die Schreckensthese vom Ausbluten
trifft nicht zu", während andere feststellen, "die Jungen kehren
Ostdeutschland in Scharen den Rücken".
Ich will dies im Einzelnen nicht bewerten, jedoch zeigen
diese Beispiele, dass wir noch mehr die inhaltliche
lösungsorientierte Diskussion führen und auf eine dem Prozess
schadende Polemik verzichten müssen.
Für Sachsen-Anhalt müssen wir jedoch zur Kenntnis nehmen,
dass wir wohl mit den stärksten Bevölkerungsrückgang in Europa
haben. Von 1991 bis Juni 2000 verzeichnen wir einen
Wanderungsverlust von 80.377 Menschen.
Allein im 1. Halbjahr 2000 sank die Bevölkerungszahl um
14.313 Personen. Das waren 3.449 Menschen mehr als im gleichen
Zeitraum des Vorjahres und gleichzeitig der gravierendste
Bevölkerungsrückgang seit 1991.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass das
Wanderungssaldo bei den 18 bis 25jährigen etwa minus 3.300
Personen beträgt. Das heißt, wir verlieren die Altersgruppe, die
erstmalig Haushalte bildet und damit Wohnungen nachfragt.
Allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, dürfen wir
die Prognose zukünftiger Entwicklungen nicht allein unter dem
Aspekt einer quantitativen Sättigung des Wohnungsmarktes
betrachten, sondern wir müssen auch deutliche Erkenntnisse
hinsichtlich einer zukünftig sich ändernden Wohnungsnachfrage
gewinnen.
Nicht nur aufgrund gegebener Wahlmöglichkeiten und der
veränderten Altersstruktur unserer Gesellschaft, sondern auch im
Zusammenhang mit einer, zugegeben verhaltenen, wirtschaftlichen
Entwicklung ändert sich das Anspruchsniveau der Nachfrage.
Gerade bei ausreichendem Angebot gewinnt die Wohnung als
bestimmender Faktor für eine Wohn- und Lebensqualität an
Bedeutung.
Insofern befinden sich die Wohnungsunternehmen derzeit
tatsächlich in einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen
Zwangslage. Einerseits sind Mietausfälle aber auch
Wertberichtigungen durch Leerstand in erheblichem Umfang zu
verkraften. Andererseits werden weiterhin Investitionen auf
hohem Niveau erforderlich sein, um Bestände vermietungsfähig und
attraktiv zu halten. Schon deshalb ist der Ansatz allein durch
Rückbau die Marktsituation annähernd ins Gleichgewicht zu
bringen, aus unserer Sicht in vielen Fällen nicht ausreichend,
im Gegenteil: es wäre perspektivisch schädlich.
Der Rückbau bringt sicherlich kurzfristig eine
wirtschaftliche Entlastung, aber bleiben begleitende
Sanierungsinvestitionen aus, besteht die Gefahr, dass eine
langfristige Stabilisierung des Marktes und der Unternehmen
dennoch nicht erreicht wird. Wer heute nur leerstehende
Wohnungen abreißt ohne zukunftsträchtig zu investieren, wird
morgen weitere leerstehende Wohnungen haben, weil der vorhandene
Bestand nicht nachgefragt und mithin nicht vermietungsfähig ist.
Im Hinblick auf die Finanzierungsmöglichkeiten der
öffentlichen Hand bei der Bewältigung des notwendigen
Strukturwandel bedeutet das in der Konsequenz zukünftig eine
notwendige stärkere Kontrolle, ob heutige Chancen ergriffen
wurden.
Dies gilt jedoch nicht nur für die wohnungswirtschaftlichen
tätigen Unternehmen. Es gilt in besonderer Weise auch für die
betroffenen Städte und Gemeinden. Sie müssen ihre bisherige
Entwicklung bewerten, bestehende Planungen überprüfen und
realistische Zukunftskonzepte entwickeln. Denn eines hat sich
mittlerweile bewiesen. Es geht hier überhaupt nicht mehr nur um
die Probleme der Wohnungswirtschaft. Die Wohnungswirtschaft
agiert in ihren Teilmärkten, die aber prägend für unsere Städte
sind.
Wir alle kennen die Ursachen und die Dimensionen des Problems
Leerstand. Es wird uns jedoch nicht helfen, wenn wir trotz der
heutigen Schwierigkeiten nicht auch die Chancen erkennen, die
sich uns bei deren Bewältigung bieten. Im Rahmen des vor uns
liegenden Prozesses eröffnen sich uns zum Teil ungeahnte
Möglichkeiten, nicht nur städtebauliche, soziale und
infrastrukturelle Mängel einer Lösung zuzuführen.
Und deshalb bieten die notwendigen, umfassenden
Stadtentwicklungskonzepte nicht nur wohnungspolitische oder
städtebauliche Perspektiven. Sie dokumentieren die Chancen zur
Gestaltung zukünftigen städtischen Lebens. Sie können nicht nur
Planungssicherheit für Investoren vermitteln, sondern sie können
auch den Bürgern eine Perspektive bieten, das ein Verbleiben in
ihrer Kommune und eine verstärkte Teilnahme am öffentlichen
Leben fördert. Sie können urbanes Leben gestalten.
Das Land Sachsen-Anhalt hat daher 43 Kommunen auch finanziell
angeregt, im eigenen Interesse derartige gesamtstädtische
Planungen vorzunehmen. Sie sollen zum einen die Basis für das
eigene Handeln sein und sind zum anderen Grundlage für große
Teile einer zukünftigen Städte- und Wohnungsbauförderung im
Land. Unsere Auswahl erfolgte bewusst nach raumordnerischen
Kriterien, das heißt, es wurden alle Gemeinden einbezogen
oberhalb der Funktion Grundzentrum.
Im Rahmen des "Förderfonds Sachsen-Anhalt" erhalten die
Kommunen Zuschüsse für die Erarbeitung von
Stadtentwicklungskonzepten. Je nach Zentralität und
Einwohnerzahl beläuft sich der Anteil des Landes auf bis zu
200.000 DM pro Konzept.
Ausgehend von der wirtschaftlichen und sozialen Situation
müssen in den Stadtentwicklungskonzepten auch Fragen beantwortet
werden nach der zukünftigen Entwicklung der Bevölkerung und der
Zahl der Haushalte, nach dem zukünftigen Bedarf an Wohnungen,
nach der Nutzung innerstädtischer Flächen und der geeigneten
Weiterentwicklung von Stadtgebieten. Diese, sicherlich
schwierige Aufgabe zu erfüllen und die Entwicklung in ihrer
Stadt behutsam und gleichzeitig dauerhaft nachhaltig zu steuern,
dazu sind die Kommunen selbst in der Pflicht und in der
Verantwortung.
Im Wesentlichen geht es um die Frage, denen sich alle Akteure
gemeinsam stellen müssen:
- Wie kann eine ausgewogene Mischung von Arbeit, Wohnen
und Freizeit entwickelt werden mit einer vielfältigen
Nutzungsstruktur, um der Segregation, hohen Leerständen und
sozialen Problemen wirksam begegnen zu können.
- Wie kann eine Lebensqualität erreicht werden, wozu
beispielsweise, eine gute Infrastruktur, Entfaltungs- und
Kommunikationsspielräume für Kinder und Jugendliche,
Bezahlbarkeit von Gütern und Dienstleistungen und kulturelle
Angebote ebenso gehören, wie Weltoffenheit.
Erste Zwischenergebnisse erwarten wir bis 30. Juni 2001, die
vorläufig endgültigen Konzepte bis zum 31. Dezember 2001. Es ist
völlig unstrittig, dass die Planungen so angelegt sein müssen,
dass sie ständig fortgeschrieben werden können und damit
flexibel auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren
können.
Das Land Sachsen-Anhalt wird im Rahmen des Stadtumbaus den
Kommunen auch über die Aufgabe der Erstellung von
Entwicklungskonzepten hinaus begleitende Unterstützung leisten.
Aber so unterschiedlich wie die Leerstandssituation sich in den
einzelnen Gemeinwesen darstellen, genau so unterschiedlich
werden die zukünftigen Lösungsansätze sein. Dies wird man
grundsätzlich vor Ort diskutieren und entscheiden müssen. Es
werden auch auf kommunaler Ebene neue innovative Gedanken
erforderlich sein.
Und natürlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird
der Stadtumbau auf die beteiligten Akteure unterschiedliche
Wirkungen haben. Zum Beispiel wird ein Eigentümer Wohnfläche vom
Markt nehmen müssen und ein anderer nicht. Bei dem Zweiten
werden dann zusätzlich eventuell auch noch Mieter des
abreißenden Eigentümers einziehen. Dieser Prozess wird Verlierer
und Gewinner haben, nicht nur betriebswirtschaftlich betrachtet.
Gesetzliche Regelungen für diese Ausgleichsprozesse wird es
nicht geben können. Das heißt, hier sind die Kommunen und die
Akteure gefordert, untereinander Ausgleichsmöglichkeiten zu
schaffen.
Nur nach dem Prinzip der Freiwilligkeit wird es Lösungen
geben, sonst werden alle Verlierer sein. Mir sind bereits einige
solcher Bemühungen in den Städten (Halle, Chemnitz, Magdeburg)
bekannt.
Ohne an dieser Stelle in die Details einzusteigen oder gar
schon jetzt eine Wertung vornehmen zu wollen - denn aus meiner
Sicht sind noch einige wichtige Fragen offen - möchte ich
vielmehr diejenigen, die sich mit hohem Engagement in einer
Vorreiterrolle darum bemühen, ein Stadtumbaupaket zu schnüren,
danken. Sie lehnen sich nämlich nicht zurück und warten auf
Programme für den Abriss "von oben". Das Land Sachsen - Anhalt
ist aufgeschlossen für derartige neue Ausrichtungen, die aber
nur durch ein starkes, im Eigeninteresse der Kommunen liegendes
Engagement zum Erfolg führen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fragestellung in
der Überschrift zu meinem Referat, ist sehr behutsam im
Vergleich der sonst öffentlich formulierten Kritik. Die Politik
und damit auch das Land würde erst jetzt auf das Problem des
Wohnungsleerstandes reagieren, wo es doch bereits "5 nach 12"
sei.
Tatsache ist jedoch, dass seitens des Landes auf die sich
seinerzeit zunächst einmal verhalten abzeichnende Situation sehr
wohl konsequent reagiert wurde. Seit vielen Jahren wurde im
steigenden Maße der Förderschwerpunkt immer stärker auf den
Wohnungsbestand gelenkt. Die enge Verzahnung von Städtebau- und
Wohnungspolitik praktizieren wir seit 1998. Seit langem beträgt
der Anteil der Neubauförderung unter 10 %, in diesem Jahr nur
noch 3 %. Diese Neubauförderung ist auf Eigenheime für
kinderreiche Familien und Familien mit Behinderten beschränkt.
Eine Förderung für den Mietwohnungsneubau gibt es seit 1998
nicht mehr. Ebenso ist seit zwei Jahren in den Richtlinien
verankert, dass die Fördermittelvergabe an das Einverständnis
für die beabsichtigte Maßnahme der betroffenen Kommune gekoppelt
ist.
Ich will heute nicht zurückblicken und die Entwicklung der
Diskussionen von der reinen Abrissfinanzierung oder der bloßen
weiteren Mittelbereitstellung wiederholen. Nur so viel: Ich
begrüße ausdrücklich, dass mittlerweile im Zusammenhang der
qualitativ neuen Diskussion die Zielrichtung des von uns immer
wieder vertretenen notwendigen Stadtumbaus allgemein anerkannt
ist.
Das Land Sachsen-Anhalt hat im Rahmen dieses Zielkonzeptes
bereits 1999 auf die infolge des Wohnungsleerstandes geschwächte
Investitionskraft der Unternehmen reagiert. Der notwendige
Stadtumbau wurde mit eigenen Förderprogrammen, die deutlich
erhöhte Investitionszuschüsse beinhalteten, unterstützt. Im
Jahre 2001 allein stellt das Land Sachsen-Anhalt im
entsprechenden Programm "Wohnen 2001" 59 Mio. DM zur Verfügung.
Wie richtig dieser Ansatz war, zeigt sich auch aus der am 10.
Mai 2001 verabschiedeten Wernigeroder Erklärung der GdW
Landesverbände in Sachsen-Anhalt.
Damit hat die Landesregierung frühzeitig erste Beiträge
geleistet und damit ein Zeichen gesetzt, um den sich auf dem
Wohnungsmarkt abzeichnenden negativen Entwicklungen wirksam zu
begegnen und die Wohnungsbauprogramme in den Dienst
städtebaulicher Entwicklung zu stellen.
Aber natürlich ist und kann dies noch nicht das Ende aller
Lösungsbemühungen sein.
Wir werden die Ausrichtung des genannten Programms
grundsätzlich weiterführen. Der Wohnungsleerstand hat eine
Größenordnung erreicht, der letztlich den notwendigen Stadtumbau
gefährdet. Deshalb müssen wir die derzeitige
Investitionsförderung mit einer angemessenen Unterstützung für
den Rückbau ergänzen.
Darüber hinaus werden wir den Grundgedanken des Programms
"Wohnen 2001" aber nicht nur durch eine Rückbauförderung
ergänzen, sondern gleichzeitig durch eine verstärkte
Unterstützung für Investitionen in Altbauquartieren. Um unsere
städtebaulichen und wohnungspolitischen Ziele zu erreichen,
müssen wir zusätzliches privates Kapital bzw. Investitionen
mobilisieren. Das wird uns aber nur in dem Maß gelingen, wie wir
die Perspektive eines zukünftigen ausgeglichenen Wohnungsmarktes
in funktionstüchtigen Städten deutlich machen können. So sehr
ein niedriges Mietniveau grundsätzlich auch aus Sicht der Mieter
zu begrüßen ist, bleibt letztlich die Feststellung, dass
Investitionen in den Wohnungsmarkt für Vermieter auch
rentierlich sein müssen.
Die Landesregierung plant deshalb zunächst für die Jahre 2002
- 2004 ein Stadtstrukturprogramm zu entwickeln und noch stärker
für Maßnahmen zur Umstrukturierung und Verbesserung für vom
Leerstand betroffener Wohnquartiere einzusetzen. Abriss- und
Rückbaumaßnahmen werden im Rahmen dieses Programms nur
gefördert, wenn damit städtebauliche Missstände beseitigt
werden, eine Aufwertung des Stadtteiles verbunden ist und
flankierende Modernisierungs- und Wohnumfeldmaßnahmen vorgesehen
sind. Im Rahmen dieses Programms erfolgt die Förderung nur auf
der Grundlage von vorzulegenden Stadtentwicklungskonzeptionen
durch die Kommune, die weit über das bisher vorzulegende
standortbezogene Bedarfskonzept hinausgehen. Diese Konzeptionen
sind Ausdruck der qualitativ erweiterten Einbeziehung der
Kommunen in den Förderprozess des Landes und Anreiz für sie, die
städtebauliche Entwicklung ganzheitlich zu planen.
Auch für die Kofinanzierung zu Maßnahmen der Teilentschuldung
nach § 6 a AHG kann dieses Programm eingesetzt werden.
Aber nicht nur im Bereich der Wohnungsbauförderung wurden im
Land Sachsen - Anhalt ebenfalls unter dem Eindruck des sich
entwickelnden Wohnungsleerstandes Akzente gesetzt. Deutliche
Initiativen wurden genauso im Rahmen der Städtebauförderung
ergriffen. Beispielhaft sei hier die Landesinitiative Urban 21
dargestellt.
Das Land Sachsen - Anhalt hat im Bereich seiner
Städtebaupolitik als erstes ostdeutsches Bundesland damit neue
Wege beschritten. Und mit Stolz kann ich wohl behaupten: Im
Rahmen der Landesinitiative URBAN 21 wurde im Jahr 1999 eine
neue Ära in der Stadtentwicklungspolitik eingeleitet. Tatsache
ist, dass trotz der erheblichen Investitionen in den Wohnungs-
und Städtebau und in die Verkehrsinfrastruktur, die in vielen
Städten und Stadtteilzentren zunehmenden sozialen Probleme, hohe
Arbeitslosigkeit, gravierende Wohnungsleerstände und eine
fortschreitende soziale Segregation nicht eingedämmt werden
konnten. Eine der wesentlichen Zielsetzungen dieser Initiative
des Landes besteht darin, "benachteiligte" Stadtquartiere in
wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer, infrastruktureller und
städtebaulicher Hinsicht aufzuwerten.
Dies geschieht im Verbund mit anderen Programmen, wie der
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, der
Qualifizierungsförderung, der Förderung sozialer, kultureller
und ökologischer Belange.
Damit gehen wir den Weg mit einigen Städten schon jetzt, der
sicherlich einen neuen Gesamtmaßstab in der Entwicklung unseres
Stadtumbaus definiert.
Aber nicht nur das Land Sachsen-Anhalt hat wesentliche
Beiträge im Rahmen der beginnenden Bewältigung des
Wohnungsleerstandsproblems bereits geleistet. Fragt man danach,
was die Länder tun können, sollten wir das bisherige gemeinsame
Wirken mit dem Bund nicht außer Acht lassen.
Dazu zählen zum Beispiel:
Die Reform des Wohnungsbaugesetzes sieht neben dem Neubau den
Schwerpunkt in der Modernisierung des Wohnungsbaubestandes und
schafft Freiräume für landesspezifische Detailregelungen im
Bereich des geförderten Wohnungsbaues.
Das 2. AHG gestattet mit seinem § 6a als "Härtefallregelung
eine Entlastung von Altschulden für Wohnungsunternehmen mit
strukturellem Leerstand. Dazu wurde eine Rechtsverordnung mit
Wirkung vom 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt, welche die
Einzelheiten des Verfahrens regelt. Das Land wird in diesem
Rahmen seinen erforderlichen Beitrag leisten.
Tatsachse ist, dass diese Hilfestellung zum Abriss von 85.000
Wohnungen im Rahmen des § 6a nur ein Teilbetrag sein kann. Im
Hinblick auf die bevorstehenden Herausorderungen wird zukünftig
ein zusätzliches verstärktes Engagement auch von Bund, Land und
Gemeinden erforderlich sein. In diesem Zusammenhang freue ich
mich, dass auch der Bundesfinanzminister Eichel bereits
Unterstützung in Milliardenhöhe zugesagt hat.
Des Weiteren sind Bund und Land dabei, Vorschläge der
"Expertenkommission" zu prüfen und weiter zu entwickeln. Die
Bauministerkonferenz setzte dazu eine Arbeitsgruppe zwischen
Bund und Ländern ein, die in einem möglichst kurzen Zeitraum die
Instrumentarien prüfen und konkrete Lösungsvorschläge entwickeln
soll.
Unabhängig davon, dass ich erwarte, Ende Mai über konkrete
und verwertbare Ergebnisse zu diskutieren, gibt es aus Sicht des
Landes zumindest drei konkrete Forderungen:
- Konzentration auf den Bestand, das heißt, die
Eigenheimzulage im Bestand auf das Niveau der Eigenheimzulage
im Neubau anzuheben.
- Investitionsbereitschaft stärken, das heißt, die
Investitionszulage für den Bestand so zu gestalten, dass
Investitionsanreize sowohl für Unternehmen als auch für Banken
und private Investoren geschaffen werden.
- Überhang am Markt beseitigen, das heißt, den
dankenswerterweise beschrittenen Weg der Öffnung der
Städtebauförderung für Abrissmaßnahmen bereits im Jahr 2001
konsequent weiterzuentwickeln und auszugestalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
mit meinen Ausführungen wollte ich insgesamt beispielhaft
deutlich machen, dass mit veränderten Schwerpunktsetzungen
bereits wesentliche Beiträge für den städtebaulichen und
wohnungswirtschaftlichen Umbau der Städte unter Einbeziehung von
EU, Bund, Land und Kommunen geleistet wurde. Ich hoffe, es ist
mir gelungen.
Für den zukünftigen Handlungsbedarf gilt, und das muss allen
am Wohnungsmarkt mittelbar und unmittelbar Beteiligten klar
sein, können wir nur erfolgreich sein, wenn gemeinsames
Engagement prägend sein wird. Dabei beziehe ich ausdrücklich die
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger mit ein. Nur gut
informierten Menschen geben wir die Chance, die notwendigen
Prozesse zu verstehen und aktiv mitzugestalten. Wir werden die
zukünftigen Problemstellungen auch nicht erfolgreich bewältigen,
indem wir immer nur Erwartungen und Forderungen an den jeweils
Anderen richten. Unser Ziel muss es sein, in gemeinschaftlicher
Kraftanstrengung Verantwortung zu schultern und Beiträge zu
leisten. Insoweit ist es notwendig, dass wir unser Handeln nicht
daran orientieren was Andere leisten, sondern es ist dringend
erforderlich, dass jeder Einzelne jetzt seinen eigenen Beitrag
und sein Engagement deutlich macht und einbringt. Ich beziehe
dieses nicht nur auf die in der Verordnung zu § 6a erforderliche
Beteiligung von Kreditinstituten.
All das zeigt, dass es bei den bisherigen gemeinsamen
Kraftanstrengungen nicht verbleiben soll. Der Weg, hin zum
dringend erforderlichen Stadtumbau ist erkennbar eingeschlagen.
Um den Herausforderungen und damit den Chancen jetzt insgesamt
gerecht werden zu können, sind weitere Bausteine in gemeinsamer
Verantwortung hinzu zu fügen. Eine gemeinsame Verantwortung, die
die Wohnungswirtschaft, Banken, Mieter und öffentliche Hand
gleichermaßen zu tragen haben.
Wir werden für unterschiedliche regionale Teilmärkte und
unterschiedliche Profile und Anforderungen der Städte keinen
einheitlichen Lösungsansatz finden. Das würde auch dem
qualitativen Ansatz einer neuen individuellen Stadt nicht
gerecht. Wir werden gemeinsam verschiedene Lösungswege
diskutieren und mit Augenmaß probieren und experimentieren
müssen. Dafür müssen wir offen für neue Ideen sein, gemeinsam
nach vorn blicken und Kreativität entwickeln - dazu fordere ich
Sie auf.
Dazu gehört Engagement und Mut und das wünsche ich uns allen
gemeinsam.
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