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Die Bedeutung einer integrierten Raumordnungs- und Verkehrspolitik
in einem zusammenwachsenden Europa
25. und 26.06.2001 - Jahrestagung des Deutschen Verbandes für
Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. in Berlin
Achim Großmann Parlamentarischer Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Anrede,
ich danke zunächst für die Gelegenheit, im Rahmen Ihrer Jahrestagung
2001 hier in Berlin über die Bedeutung einer integrierten Raumordnungs-
und Verkehrspolitik in einem zusammenwachsenden Europa sprechen zu
dürfen.
1. Wenn wir von einem Zusammenwachsen in Europa sprechen, so meinen wir
einen Prozess, der eine innere und eine äußere Komponente hat.
a) Beim inneren Zusammenwachsen geht es um die ständig zunehmende
Integration der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im gemeinsamen
Haus Europa. Hier ist die Integration teilweise schon weit
fortgeschritten. Mit dem Europäischen Raumentwicklungskonzept EUREK
haben wir einen Orientierungsrahmen für die Rolle der Gemeinden und
Regionen des zukünftigen Europas.
Es gibt eine Entwicklung von einem Europa der Nationen zu einem Europa
der Regionen. Ein künftiges Europa wird in viele starke Regionen mit
besonderer Identität gegliedert sein, die mit den unmittelbar
angrenzenden Nachbarregionen, aber auch mit weiter entfernten Regionen
zusammenarbeiten werden. Ein integriertes europäisches Verkehrswegenetz
ist die große Herausforderung für die Zukunft, denn es stärkt die
wirtschaftliche und soziale Kohäsion Europas. Verkehrspolitische
Anforderungen müssen mit den raumentwicklungs-politischen Zielen einer
regional stärker ausgewogenen Entwicklung im Einklang gebracht werden.
Im Europäischen Raumentwicklungskonzept EUREK haben sich die EU-Staaten
und die Kommission auf die Grundzüge einer europäischen
Verkehrswegepolitik verständigt. Die Leitlinien für das transeuropäische
Verkehrsnetz, die sogenannten TEN-Leitlinien, die Paneuropäischen
Verkehrskorridore und das im TINA-Prozess (Transport Infrastructure
Needs Assessment) definierte Verkehrsnetz sind das europäische Gerüst
zum Ausbau eines dezentralen Verkehrswegenetzes in Europa.
b) Beim äußeren Zusammenwachsen denken wir an den Beitritt von zehn
assoziierten mittel- und osteuropäischen Staaten sowie Zypern und Malta
zur Europäischen Union.
Diese Osterweiterung bietet große Chancen und ist das bisher größte und
ehrgeizigste Integrationsprojekt der Europäischen Union. Dies wird
deutlich, wenn man die Veränderung bei der Fläche und der Bevölkerung
betrachtet. Die Fläche der Europäischen Union wird sich nach vollzogenem
Beitritt von 3,2 auf 4,3 Mio. Quadratkilometer erhöhen. Die
Bevölkerungszahl wird von ca. 370 Mio. auf ca. 475 Mio. Einwohner
steigen. Deutschland wird seine geographische Lage am Rande der
Europäischen Union verlieren und zu einem Binnenland werden.
Die Osterweiterung stellt eine Herausforderung an uns dar. Das
ausgesprochene Wohlstandsgefälle und die geringere Wirtschaftskraft der
mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer gegenüber den 15
Mitgliedstaaten der Europäischen Union macht die Beitrittsverhandlungen
sehr schwierig. Wie schwierig sie sind, wird daran deutlich, dass mit
noch keinem mittel- und osteuropäischen Beitrittsstaat die aus der Sicht
der Raumentwicklungspolitik besonders wichtigen Verhandlungskapitel über
Regionalpolitik, Verkehr oder Landwirtschaft endgültig abgeschlossen
werden konnten. Seit Anfang dieses Jahres wurden unter schwedischer
Präsidentschaft allerdings beachtliche Fortschritte gemacht und die
Verhandlungen in vielen Kapiteln vorläufig abgeschlossen.
Im Verkehrsbereich ist damit zu rechnen, dass die Verkehrsströme
zwischen Ost und West enorm anschwellen werden. Ursächlich dafür ist,
dass das Wachstum in und mit Osteuropa unvermindert anhält. Es werden
Wachstumsraten um die 20% jährlich prognostiziert. Aus unserer Sicht
gibt es bei der EU-Osterweiterung im Verkehrsbereich im wesentlichen
drei Problemfelder:
- Sicherheits- und umweltverträgliche Bewältigung des Anstiegs des
Verkehrsaufkommens,
- Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in den Beitrittsländern auf einen dem
Bedarf des vergrößerten Binnenmarktes entsprechenden Stand und
- gegenseitige Marktöffnung.
Der Verkehrsbereich hat daher noch viel zum Gelingen des Beitritts
beizutragen.
Die Beitrittsländer werden den umfangreichen, von der Europäischen Union
über Jahrzehnte erworbenen Besitzstand in Form des Gemeinschaftsrechts
(den sogenannten "Acquis") übernehmen.
In Teilbereichen wird es Übergangsfristen geben. Die EU-Kommission hat
dem Rat bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine Übergangsfrist von bis zu
7 Jahren nach Beitritt der neuen Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Zum
Bereich Verkehr werden Übergangsfristen zwischen Kommission und
Mitgliedstaaten noch diskutiert. Unser Ministerium legt Wert darauf,
dass es für den Marktzugang zum Straßenverkehr ein Vorgehen in drei
Phasen gibt. Vor dem Beitritt sollen erste Schritte beim Marktzugang im
grenzüberschreitenden Verkehr erfolgen, mit dem Beitritt volle Öffnung
des Marktzugangs im grenzüberschreitenden Verkehr und erste Schritte zur
Öffnung der Kabotage und erst einige Jahre nach Beitritt volle Öffnung
der Kabotage.
Die Beitrittsstaaten selbst bitten um Übergangsfristen beispielsweise
bei der Einführung von Umweltstandards, beim Kapitalverkehr oder beim
Niederlassungsrecht von Bürgern der EU. Die Frage der Übergangsfristen
wird deshalb im Verlauf der Beitrittsverhandlungen noch eine wichtige
Rolle spielen.
Unsere nationale Erfahrung ist, dass Raumordnungs- und Verkehrspolitik
zwei Bereiche sind, die sowohl national als auch auf europäischer Ebene
nur als integrierte Politiken Erfolg haben werden. Darüber hinaus wird
integrierte Raumordnungs- und Verkehrspolitik nicht durch ein
Nebeneinander, sondern durch ein Miteinander dieser Politikfelder
erreicht.
2. National haben wir durch die Zusammenführung des ehemaligen
Bundesministeriums für Verkehr und des Bundesministerium für
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zum Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen gute Erfahrungen gemacht.
Dies macht sich konkret bei der Fortschreibung der
Bundesverkehrswegeplanung bemerkbar. Es ist eine große Aufgabe. Die
Erarbeitung eines mit den Ländern, den Ressorts und den Verbänden
abgestimmten Regierungsentwurfs eines neuen Bundesverkehrswegeplanes
wird bis in die 15. Legislaturperiode hinein andauern.
Die Fortschreibung von 1992 hatte seinerzeit die raumordnerischen
Belange weitgehend außer Acht gelassen. Wir haben deshalb die
raumordnerische Komponente aus der Systematik der Nutzen-Kosten-Analyse
herausgelöst und sie zu einer eigenständigen Bewertungskomponente mit
nachvollziehbaren Zielen und Kriterien weiterentwickelt. Im Rahmen einer
Raumwirksamkeitsanalyse werden die Projekte nun raumordnerisch im
Hinblick auf die Verteilungs- und Entwicklungsziele einerseits und die
Entlastungs- und Verlagerungsziele andererseits eigenständig bewertet.
Die Ergebnisse der Raumwirksamkeitsanalyse ergeben eine raumordnerische
Präferenzierung. Sie müssen anschließend mit den Ergebnissen der
Nutzen-Kosten-Analyse und Umweltrisikoeinschätzung zusammengeführt
werden.
Ich glaube, dass wir damit eine bessere Verzahnung von Raumordnungs- und
Verkehrspolitik bei der Bundesverkehrswegeplanung erreicht haben und den
raumordnerischen Stellenwert ganz erheblich steigern konnten. Die
Überlegungen werden wir für die Verkehrswegepolitik auf europäischer
Ebene einbringen. Das INTERREG-Förderprogramm gibt uns Finanzhilfen, um
entsprechende Demonstrationsprojekte durchzuführen.
3. Wie die Bundesregierung im nationalen Bereich, so bemühen sich auch
die europäischen Institutionen um eine integrierte Verkehrspolitik. In
Europa wird bisher eine Verkehrspolitik zur Stärkung des Binnenmarktes
angestrebt, die einerseits den Bürgern und Unternehmen die notwendige
Mobilität sichert, andererseits aber auch die Auswirkungen des Verkehrs
beachtet, insbesondere den Sicherheitsbedürfnissen und den Erwartungen
nach sauberer Umwelt Rechnung trägt. Mit dem EUREK wurde die
raumentwicklungspolitische Komponente in die europäische Verkehrspolitik
eingeführt. Von einer erfolgreichen Verwirklichung dieser Ansätze hängt
die Akzeptanz der europäischen Verkehrspolitik als ein wichtiges
Instrument zur Verwirklichung des Kohäsionszieles in einem erweiterten
Europa ab.
Das Ziel einer integrierten Verkehrspolitik wird aller Voraussicht nach
auch im Mittelpunkt der Diskussionen um das Weißbuch zur gemeinsamen
Verkehrspolitik stehen, das die Kommission dem Rat am 27./28. Juni 2001
vorstellen wird.
a) Der europäische Gesetzgeber versucht, dem Ziel einer integrierten
Verkehrspolitik u.a. durch harmonisierte technische Normen, durch
Sicherheits- und Umweltnormen sowie durch Regelungen über Steuern und
Gebühren gerecht zu werden. Neben der Verkehrssicherheit und der
Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen ist seit einiger Zeit auch der
Arbeits- und Gesundheitsschutz der Fahrer zu einer ganz maßgebenden
Zielsetzung bei der von der Gemeinschaft getroffenen Regelung der Lenk-
und Ruhezeiten im Straßenverkehr geworden. Für die Zukunft strebt die
Kommission Arbeitszeitregelungen für die gesamte Verkehrswirtschaft an.
Eine wichtige Rolle in der europäischen Verkehrspolitik spielt auch die
Intermodalität des Verkehrssystems, bei der es um die Integration der
Verkehrsträger auf der Ebene der Infrastruktur, der Ordnungspolitik
sowie bei sonstigen Maßnahmen wie Haftungsrecht oder Statistiken geht.
4. Mit dem Europäischen Raumentwicklungskonzept EUREK, das im Mai 1999
in Potsdam verabschiedet wurde, haben sich die EU-Mitgliedstaaten und
die Kommission auf gemeinsame räumliche Ziele bzw. Leitbilder für die
zukünftige Entwicklung des Territoriums der Europäischen Union
verständigt. Die drei grundlegenden Ziele europäischer
Raumentwicklungspolitik sind:
- die Entwicklung eines ausgewogenen und polyzentrischen Städtesystems
und eine neue Beziehung zwischen Stadt und Land,
- die Sicherung eines gleichwertigen Zugangs zu Infrastruktur und Wissen
und
- die nachhaltige Entwicklung, intelligentes Management und Schutz von
Natur und Kulturerbe.
Das EUREK dient gleichermaßen den Mitgliedstaaten, den Regionen und
lokalen Gebietskörperschaften und der Europäischen Kommission im
jeweiligen eigenem Zuständigkeitsbereich als politischer
Orientierungsrahmen, so dass sich auch hier in Berlin und der
umliegenden Region die Frage stellt, welche Chancen sich daraus ergeben.
5. Eine wesentliche Grundlage zur Bewältigung der Herausforderungen an
die Verkehrswegepolitik der Europäischen Union bilden die TEN-Leitlinien,
die auch in das EUREK eingeflossen sind. Diese sind ein
Orientierungsrahmen für den Ausbau qualitativ hochwertiger Straßen- und
Schienenverbindungen des weiträumigen Verkehrs einschließlich der
Knotenpunkte wie See-, Flug- und Binnenhäfen innerhalb der EU bis zum
Jahr 2010. Die TEN-Leitlinien berücksichtigen die veränderten
Rahmenbedingungen aufgrund der europäischen Entwicklung und geben
Hinweise zur Beseitigung von Schwächen einer bisher eher nationalen
Verkehrsplanung auf europäischer Ebene.
Die Realisierung des TEN erfolgt entsprechend der Verfügbarkeit
nationaler Haushaltsmittel der Mitgliedstaaten und umfasst nach
Schätzungen der Europäischen Kommission bis 2010 Gesamtinvestitionen von
rund 800 Milliarden DM. Hierin sind auch die Maßnahmen des
Bundesverkehrswegeplans für die Bundesautobahnen, die Neu- und
Ausbaumaßnahmen des Streckennetzes der DB AG sowie die
Bundeswasserstraßen enthalten.
6. Darüber hinaus gibt es Chancen und erste Überlegungen für die
Schaffung einer europäischen Verkehrswegepolitik über das Gebiet der EU
hinaus.
a) Ein Ansatz dazu wurde auch mit den Paneuropäischen Verkehrskorridoren
gemacht. Wir unterstützen die Entwicklung der 1997 auf der Dritten
Paneuropäischen Verkehrsministerkonferenz in Helsinki definierten 10
Paneuropäischen Verkehrskorridore. Für Deutschland sind die Korridore II
(Berlin - Nishnij Nowgorod), III (Berlin/Dresden - Kiew), IV
(Dresden/Nürnberg - Istanbul) und VII (Verkehrskorridor Donau) von
besonderer Bedeutung.
b) Das multimodale Verkehrsnetz in den assoziierten Staaten Mittel- und
Osteuropas wurde im TINA-Prozess definiert. Die Hauptachsen dieses
Netzes bilden die Paneuropäischen Korridore. Im TINA-Prozess wurde zur
Vorbereitung des EU-Beitritts der assoziierten Staaten Mittel- und
Osteuropas unter Leitung der Europäischen Kommission der wirtschaftlich
notwendige und finanzierbare Infrastrukturbedarf bis zum Jahr 2015
ermittelt. Der Investitionsbedarf für Aus- und Neubau wird auf rund 180
Milliarden DM geschätzt.
Das TINA-Netz sollte in die nationalen Planungen der assoziierten
Staaten aufgenommen und zum Teil bereits vor Beitritt der jeweiligen
Staaten - entsprechend den wachsenden Ansprüchen aus Intensivierung der
Personen- und Güterverkehrsströme - ausgebaut werden.
Grenzüberschreitende Projekte der EU-Mitgliedstaaten und der
assoziierten Staaten sollten bei der Investitionsplanung koordiniert
werden, um die EU-Fördermittel optimal zu nutzen.
Im Rahmen der EU-Förderung der MOE-Staaten vor dem Beitritt werden die
Ergebnisse des TINA-Prozesses Grundlage für die Gewährung von
Fördermittel aus dem Fond für strukturpolitische Anpassungshilfe
(ISPA-Fond) sein. Der ISPA-Fond stellt für 2000 bis 2006 ca. 3,5
Milliarden Euro für Verkehrsinfrastruktur und damit ca. 10% der
angestrebten Investitionen für das TINA-Netz für diesen Zeitraum bereit.
Die Ergebnisse des TINA-Prozesses werden Gegenstand der
Beitrittsverhandlungen im Verkehrsbereich sein.
c) Für die Zukunft gilt es, bei der europäischen Verkehrspolitik die
vorhandenen Ansätze auszubauen und zu einer europäischen
Verkehrswegepolitik zu kommen. Dazu müssen die Bereiche TEN-Leitlinien,
Paneuropäische Verkehrskorridore und TINA miteinander verzahnt und
darüber hinaus an Hand der Ziele europäischer Raumentwicklungspolitik
überprüft werden.
7. Das EUREK selbst entfaltet über das Gebiet der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union hinaus indirekt Wirkungen in den Beitrittsländern.
Die Mitgliedsstaaten des Europarates haben auf der 12. Europäischen
Konferenz der Raumordnungsminister die "Leitlinien für eine nachhaltige
räumliche Entwicklung auf dem europäischen Kontinent" verabschiedet. Mit
den Leitlinien haben sich die Staaten auf gemeinsame Ziele und
Aktionsfelder auch für den Bereich des Verkehrs verständigt, die die
grenzüberschreitende, interregionale und transnationale Zusammenarbeit
in einem größer werdenden europäischen Wirtschaftsraum im Interesse
einer regional ausgewogeneren nachhaltigen Entwicklung der europäischen
Städte und Regionen verbessern wird. Zum Bereich des Verkehrs werden die
Eurokorridore und die Verkehrsknotenpunkte erwähnt und festgestellt,
dass aus raumentwicklungspolitischer Sicht ihre Wechselwirkungen mit der
Siedlungsstruktur, der Regionalwirtschaft, den regionalen Verkehrsnetzen
und den Erfordernissen des Umwelt- und Landschaftsschutzes in Betracht
gezogen werden sollten.
Die Minister der Europaratsstaaten brachten auf der Konferenz in einer
Resolution auch ihre Absicht zum Ausdruck, dass alle Europaratsstaaten
unabhängig von ihrem Beitrittswunsch zur Europäischen Union in die
raumentwicklungspolitische Kooperation der EU-Mitgliedstaaten einbezogen
werden sollten. Damit können und sollten die Beitrittsländer an der
Raumentwicklungspolitik der EU teilnehmen.
8. Das EUREK wird in Europa unter anderem im Rahmen der
EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG III umgesetzt. Mit dieser
Gemeinschaftsinitiative hat die Kommission ein Förderprogramm zur
Unterstützung der raumordnerischen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
geschaffen. Ziel ist die Förderung einer ausgewogenen und nachhaltigen
Raumentwicklung in Europa durch eine vorsorgende Raum- und
Flächenplanung, die nicht nur grenzüberschreitend, sondern auch in
europäischen Großräumen stattfinden soll. Deutschland ist an fünf
europäischen Großräumen beteiligt. Für uns liegt der Schwerpunkt der
Zusammenarbeit in den Räumen Ostsee und Südosteuropäischer Raum, dem
sogenannten CADSES-Raum (CADSES = Central European, Adriatic, Danubian
and South-Eastern European Space).
Über INTERREG III B können Korridorprojekte in die Erweiterungsstaaten
gefördert werden. Wir möchten in diesem Rahmen die transnationale
Zusammenarbeit bis 2006 dazu nutzen, die baltischen Staaten und Polen
besser mit den zentral- und westeuropäischen Regionen zu vernetzen.
Beispielsweise ist zu prüfen, ob durchgängige Zugverbindungen, die es zu
Beginn des vorigen Jahrhunderts bereits gab, wieder eingerichtet werden
können. Dies hängt sicher auch mit der weiteren wirtschaftsräumlichen
Entwicklung in Polen, den baltischen Staaten und Nordwestrussland
zusammen.
Analog unserem Wunsch nach Weiterentwicklung einer gemeinschaftlichen
Verkehrswegeplanung soll die raumentwicklungspolitische Bewertung der
transeuropäischen Netze und Korridore einen Schwerpunkt der Arbeiten bei
INTERREG III B bilden. Vorschläge sind nötig, wie die
Entwicklungsimpulse dieser Korridore genutzt werden können, wie sie mit
der Raum- und Siedlungsentwicklung in Einklang zu bringen sind und wie
Umwelterfordernisse berücksichtigt werden können.
9. So haben wir im Jahr 2000 das Forschungsprojekt "Paneuropäische
Verkehrskorridore - Impulsgeber für die Regionalentwicklung im
deutsch-polnischen Grenzraum?" initiiert. Darin sollen die Möglichkeiten
der stärkeren Integration von Verkehrs- und Raumentwicklungspolitik im
grenzüberschreitenden Rahmen untersucht werden. Das Forschungsprojekt
wird zeigen, wie Verkehrsinvestitionen zwischen deutschen und polnischen
Metropolen für die Entwicklung der Grenzregionen besser genutzt werden
können. Ziel ist es, die von diesen großräumigen Verkehrsinvestitionen
ausgehenden Impulse für die Entwicklung des deutsch-polnischen
Grenzraumes nutzbar zu machen. Im Ergebnis der Untersuchungen soll
gemeinsam mit den lokalen und regionalen Akteuren auf beiden Seiten der
Grenze ein regionales Entwicklungskonzept für einen Abschnitt der
paneuropäischen Korridore II oder III erstellt werden. Ein weiteres
wichtiges Anliegen des Projektes ist es, den grenzüberschreitenden
Dialog, der in vielen Gremien und Ausschüssen bereits praktiziert wird,
stärker in die Öffentlichkeit zu tragen.
Meine Damen und Herren,
ein zusammenwachsendes Europa wird uns einem verstärkten Anpassungsdruck
aussetzen. Dies lässt die Bedeutung einer integrierten Raumordnungs- und
Verkehrspolitik in Europa stark zunehmen. Eine integrierte
Verkehrswegepolitik aus einem Guss lässt sich nicht über Nacht schaffen.
Viele Demonstrationsprojekte tragen dazu bei, das Verständnis für eine
europäische integrierte Verkehrswegepolitik zu erhöhen. Ich möchte Sie
einladen, die sich bietenden Chancen zu nutzen und etwa im Rahmen von
INTERREG III B-Projekten zu einer Zusammenarbeit in Europa beizutragen.
Vielen Dank.
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