EUREK-Pro.F.I.L.
Promotion, Förderung, Information und Lobbying für die Umsetzung des Europäischen Raumentwicklungskonzepts (EUREK) und der Gemeinschaftsinitiative Interreg III B/C
Das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK)
Raumentwicklung in Europa
gewinnt seit einigen Jahren zunehmend an Bedeutung. Die
fortschreitende europäische Integration erfordert auch im
Bereich der Raumentwicklungspolitiken eine europäische
Sichtweise. In diesem Kontext ist ein Europäisches
Raumentwicklungskonzept (EUREK) erarbeitet und am 10./11. Mai
1999 in Potsdam vom informellen Raumordnungsministerrat
verabschiedet worden.
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Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK)
(Potsdam, Mai 1999)
Weitere Informationen zum EUREK
gibt es auf den Seiten des
Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung unter
der Rubrik "Europa". Dort kann auch eine
Powerpoint-Präsentation zu den wichtigsten Inhalten des
EUREK heruntergeladen werden.
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Das EUREK vermittelt eine
von den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission
gemeinsam getragene Vision vom künftigen europäischen Raum. Es
stellt einen allgemeinen Bezugsrahmen für raumbedeutsame
Maßnahmen dar und gibt öffentlichen und privaten
Entscheidungsträgern ein Leitbild für die Formulierung ihrer
Politik und Handlungen. Das EUREK richtet sich dabei an jene
Politikbereiche, die einer räumlich inhaltlichen Orientierung
bedürfen, und gibt diesen durch seine politischen Optionen
Anhaltspunkte. Neben den Mitgliedstaaten sind die Adressaten des
EUREK vorrangig regionale und lokale Gebietskörperschaften aber
auch raumbedeutsame privatwirtschaftliche Unternehmen, und hier
v.a. der Transport- und Kommunikationssektor oder die
Energieversorgung.
Das EUREK liefert damit die Grundlage für eine intensive
Diskussion über räumliche Entwicklungsperspektiven und
Gestaltungsoptionen in und für Europa mit den drei Hauptzielen
"wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt", "nachhaltige
Entwicklung" und ausgeglichene Wettbewerbsfähigkeit".
Dazu werden im EUREK drei
räumliche Leitbilder formuliert:
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Ein ausgewogenes und
polyzentrisches Städtesystem und eine neue Beziehung
zwischen Stadt und Land; |
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Der gleichwertige
Zugang zu Infrastruktur und Wissen; |
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Eine nachhaltige
Entwicklung, ein intelligentes Management und der Schutz von
Natur und Kulturerbe. |
Für Deutschland sind die Aussagen des EUREK sowie die in diesem Zusammenhang stehenden transnationalen Aktivitäten von hoher politischer Relevanz. Dies ergibt sich bereits aus der zentralen Lage, v.a. in Bezug auf die Beitrittsstaaten in Mittel- und Osteuropa.
Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG III B
Für die Umsetzung der Ziele
und Leitlinien des EUREK bestehen mehrere Instrumente. Hierzu
zählt in erster Linie die EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG II
C zur Förderung der raumordnerischen Zusammenarbeit in
transnationalen Kooperationsräumen, deren Projekte bis Ende 2001
angeschlossen werden.
Diese Initiative wird in der neuen Strukturförderperiode 2000 -
2006 unter dem Titel INTERREG III B fortgeführt, besitzt mit
einem europaweiten Fördervolumen von 1,3 Mrd. Euro allerdings
eine bessere Finanzausstattung als INTERREG II C und ist im
Hinblick auf die Projekte ehrgeiziger. Für Projekte der
transnationalen Zusammenarbeit, an denen deutsche öffentliche
und private Institutionen teilnehmen können, stehen ca. 700 Mio.
Euro zur Verfügung. Dabei wird für die Projekte eine größere
Sachnähe bzw. Umsetzungsorientierung als bisher erwartet.
Transnationaler Erfahrungsaustausch alleine soll in Zukunft
nicht mehr genügen. Angestrebt werden vielmehr transnationale
Projekte, die konkreten Entwicklungsmaßnahmen unmittelbar
vorausgehen oder sie sogar ganz oder teilweise abdecken.
Deutschland ist an
folgenden fünf transnationalen Kooperationsräumen beteiligt:
- Ostseeraum
- Nordseeraum
- Mittel- und
Südosteuropäischer Raum
- Nordwesteuropa
- Alpenraum
Für jeden Kooperationsraum erstellen die jeweiligen Mitgliedstaaten und ihre Städte und Regionen auf Basis zusammen ausgearbeiteter Programme Entwicklungsvorstellungen und setzen diese gemeinsam in Form von konkreten Projekten um. Die Projekte dienen der Verwirklichung der politischen Optionen des EUREK, weshalb sie sich an dessen räumlichen Leitbildern orientieren müssen. Die von den Partnerstaaten erarbeiteten Operationellen Programme (PGI) werden gegenwärtig von der Kommission genehmigt, so daß voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2001 die Programmumsetzung durch konkrete transnationale Projekte beginnen kann.
Förderanträge für Projekte
im Rahmen der INTERREG III B - Programme können u.a. einreichen:
regionale und kommunale Gebietskörperschaften und staatliche
Stellen, Universitäten und Forschungsinstitute sowie
Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Eingereicht werden die
Anträge bei den gemeinsamen Sekretariaten der Kooperationsräume,
die auch Antragsunterlagen zur Verfügung stellen sowie
Informations- und Beratungsmöglichkeiten anbieten. Über die
Projektanträge entscheidet nicht die Europäische Kommission,
sondern ein gemeinsamer Lenkungsausschuß, der sich aus
nationalen und regionalen Vertretern der beteiligten Staaten des
Kooperationsraumes zusammensetzt.
Ziel und Aktivitäten von EUREK Pro.F.I.L.
Da die Aussagen des EUREK
nicht bindend waren, sondern lediglich Politikoptionen
darstellten, war deren Anwendung und Umsetzung in hohem Maße von
der Bereitschaft der oben genannten Adressaten abhängig. Der
derzeitige Bekanntheitsgrad des EUREK war jedoch - insbesondere
bei den lokalen Gebietskörperschaften und mehr noch bei der
Privatwirtschaft - sehr gering. Ähnliches galt für INTERREG III
B, wo die Erfahrungen gezeigt hatten, daß diese Förderinstrumente
zu wenig bekannt sind.
Im Auftrag des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung führte
die DV-Gesellschaft des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen,
Städtebau und Raumordnung deshalb das Projekt EUREK-Pro.F.I.L
durch. Ziel des Projekts war:
- den relevanten Adressaten die Inhalte und Zielsetzungen des EUREK und seiner Anwendungsstruktur Interreg III B zu vermitteln;
- über die mit Interreg II C gemachten Erfahrungen zu informieren;
- Anregungen und Hilfestellung für die Entwicklung von geeigneten transnationalen Projekten zu geben.
Zielgruppen waren in erster
Linie lokale und regionale Gebietskörperschaften (Kreise, Städte
und Gemeinden), die Euregios, die privatisierten
Staatsunternehmen Bahn, Telekom und Post sowie weitere für das
EUREK und INTERREG III B bedeutsame Wirtschaftsbereiche. Dabei
wurden in den geeigneten Gremien von Verbände oder im Rahmen von
Veranstaltungen das EUREK bzw. Interreg III B vorgestellt und
erläutert, um für deren Ziele und Leitlinien zu werden und
entsprechende Initiativen anzuregen.
Ansprechpartner:
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Dr. Lothar Blatt
Leiter des Deutsch-Österreichischen URBAN-Netzwerkes und Repräsentant
des DV e.V. in Brüssel
Fon (00 32) 25 50 16 10
E-Mail: l.blatt@deutscher-verband.org |
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