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EUREK-Pro.F.I.L.

Promotion, Förderung, Information und Lobbying für die Umsetzung des Europäischen Raumentwicklungskonzepts (EUREK) und der Gemeinschaftsinitiative Interreg III B/C

Das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK)

Raumentwicklung in Europa gewinnt seit einigen Jahren zunehmend an Bedeutung. Die fortschreitende europäische Integration erfordert auch im Bereich der Raumentwicklungspolitiken eine europäische Sichtweise. In diesem Kontext ist ein Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK) erarbeitet und am 10./11. Mai 1999 in Potsdam vom informellen Raumordnungsministerrat verabschiedet worden.

    
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Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK) (Potsdam, Mai 1999)

PDF-Format (7.61 MB)

Weitere Informationen zum EUREK gibt es auf den Seiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung unter der Rubrik "Europa". Dort kann auch eine Powerpoint-Präsentation zu den wichtigsten Inhalten des EUREK heruntergeladen werden.

  

Das EUREK vermittelt eine von den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission gemeinsam getragene Vision vom künftigen europäischen Raum. Es stellt einen allgemeinen Bezugsrahmen für raumbedeutsame Maßnahmen dar und gibt öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern ein Leitbild für die Formulierung ihrer Politik und Handlungen. Das EUREK richtet sich dabei an jene Politikbereiche, die einer räumlich inhaltlichen Orientierung bedürfen, und gibt diesen durch seine politischen Optionen Anhaltspunkte. Neben den Mitgliedstaaten sind die Adressaten des EUREK vorrangig regionale und lokale Gebietskörperschaften aber auch raumbedeutsame privatwirtschaftliche Unternehmen, und hier v.a. der Transport- und Kommunikationssektor oder die Energieversorgung.

Das EUREK liefert damit die Grundlage für eine intensive Diskussion über räumliche Entwicklungsperspektiven und Gestaltungsoptionen in und für Europa mit den drei Hauptzielen "wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt", "nachhaltige Entwicklung" und ausgeglichene Wettbewerbsfähigkeit".
 
Dazu werden im EUREK drei räumliche Leitbilder formuliert:

   

Ein ausgewogenes und polyzentrisches Städtesystem und eine neue Beziehung zwischen Stadt und Land;

Der gleichwertige Zugang zu Infrastruktur und Wissen;

Eine nachhaltige Entwicklung, ein intelligentes Management und der Schutz von Natur und Kulturerbe.

Für Deutschland sind die Aussagen des EUREK sowie die in diesem Zusammenhang stehenden transnationalen Aktivitäten von hoher politischer Relevanz. Dies ergibt sich bereits aus der zentralen Lage, v.a. in Bezug auf die Beitrittsstaaten in Mittel- und Osteuropa.

Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG III B

Für die Umsetzung der Ziele und Leitlinien des EUREK bestehen mehrere Instrumente. Hierzu zählt in erster Linie die EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG II C zur Förderung der raumordnerischen Zusammenarbeit in transnationalen Kooperationsräumen, deren Projekte bis Ende 2001 angeschlossen werden.

    

Weitere Informationen zu INTERREG II C / III B gibt es beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung sowie bei der Europäischen Kommission, GD Regio. Zudem unterhalten die transnationalen Sekretariate eigene Internetseiten mit Informationen zu den transnationalen Programmdokumenten und zur Antragstellung:

  

Diese Initiative wird in der neuen Strukturförderperiode 2000 - 2006 unter dem Titel INTERREG III B fortgeführt, besitzt mit einem europaweiten Fördervolumen von 1,3 Mrd. Euro allerdings eine bessere Finanzausstattung als INTERREG II C und ist im Hinblick auf die Projekte ehrgeiziger. Für Projekte der transnationalen Zusammenarbeit, an denen deutsche öffentliche und private Institutionen teilnehmen können, stehen ca. 700 Mio. Euro zur Verfügung. Dabei wird für die Projekte eine größere Sachnähe bzw. Umsetzungsorientierung als bisher erwartet. Transnationaler Erfahrungsaustausch alleine soll in Zukunft nicht mehr genügen. Angestrebt werden vielmehr transnationale Projekte, die konkreten Entwicklungsmaßnahmen unmittelbar vorausgehen oder sie sogar ganz oder teilweise abdecken.

Deutschland ist an folgenden fünf transnationalen Kooperationsräumen beteiligt:

  • Ostseeraum
  • Nordseeraum
  • Mittel- und Südosteuropäischer Raum
  • Nordwesteuropa
  • Alpenraum

Für jeden Kooperationsraum erstellen die jeweiligen Mitgliedstaaten und ihre Städte und Regionen auf Basis zusammen ausgearbeiteter Programme Entwicklungsvorstellungen und setzen diese gemeinsam in Form von konkreten Projekten um. Die Projekte dienen der Verwirklichung der politischen Optionen des EUREK, weshalb sie sich an dessen räumlichen Leitbildern orientieren müssen. Die von den Partnerstaaten erarbeiteten Operationellen Programme (PGI) werden gegenwärtig von der Kommission genehmigt, so daß voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2001 die Programmumsetzung durch konkrete transnationale Projekte beginnen kann.

Bild: Europakarte mit INTERREG II B-Räumen

Förderanträge für Projekte im Rahmen der INTERREG III B - Programme können u.a. einreichen: regionale und kommunale Gebietskörperschaften und staatliche Stellen, Universitäten und Forschungsinstitute sowie Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Eingereicht werden die Anträge bei den gemeinsamen Sekretariaten der Kooperationsräume, die auch Antragsunterlagen zur Verfügung stellen sowie Informations- und Beratungsmöglichkeiten anbieten. Über die Projektanträge entscheidet nicht die Europäische Kommission, sondern ein gemeinsamer Lenkungsausschuß, der sich aus nationalen und regionalen Vertretern der beteiligten Staaten des Kooperationsraumes zusammensetzt.

Ziel und Aktivitäten von EUREK Pro.F.I.L.

Da die Aussagen des EUREK nicht bindend waren, sondern lediglich Politikoptionen darstellten, war deren Anwendung und Umsetzung in hohem Maße von der Bereitschaft der oben genannten Adressaten abhängig. Der derzeitige Bekanntheitsgrad des EUREK war jedoch - insbesondere bei den lokalen Gebietskörperschaften und mehr noch bei der Privatwirtschaft - sehr gering. Ähnliches galt für INTERREG III B, wo die Erfahrungen gezeigt hatten, daß diese Förderinstrumente zu wenig bekannt sind.
 
Im Auftrag des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung führte die DV-Gesellschaft des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung deshalb das Projekt EUREK-Pro.F.I.L durch. Ziel des Projekts war:

  • den relevanten Adressaten die Inhalte und Zielsetzungen des EUREK und seiner Anwendungsstruktur Interreg III B zu vermitteln;
  • über die mit Interreg II C gemachten Erfahrungen zu informieren;
  • Anregungen und Hilfestellung für die Entwicklung von geeigneten transnationalen Projekten zu geben.

Zielgruppen waren in erster Linie lokale und regionale Gebietskörperschaften (Kreise, Städte und Gemeinden), die Euregios, die privatisierten Staatsunternehmen Bahn, Telekom und Post sowie weitere für das EUREK und INTERREG III B bedeutsame Wirtschaftsbereiche. Dabei wurden in den geeigneten Gremien von Verbände oder im Rahmen von Veranstaltungen das EUREK bzw. Interreg III B vorgestellt und erläutert, um für deren Ziele und Leitlinien zu werden und entsprechende Initiativen anzuregen.

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Ansprechpartner:

Bild: Dr. Lothar Blatt Dr. Lothar Blatt
Leiter des Deutsch-Österreichischen URBAN-Netzwerkes und Repräsentant des DV e.V. in Brüssel
 
Fon (00 32) 25 50 16 10
E-Mail: l.blatt@deutscher-verband.org 
   
Bild: Christian Huttenloher Christian Huttenloher
Netzwerkkoordinator und Leiter des Büro Brüssel
 
Fon: (00 32) 25 50 16 10
E-Mail: c.huttenloher@deutscher-verband.org
   
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