Habitat II - Ergebnisse der rechtsvergleichenden Studie
liegen vor
Auf Grundlage der ersten Untersuchung zur Umsetzung der
Ziele und Prinzipien der Habitat-Agenda aus dem Jahr 2006 liegen nun die
Ergebnisse der aktuellen rechtsvergleichenden Studie vor. Ziel war es,
die vorhandenen Ansätze in den neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union zur Umsetzung der Habitat-Agenda zu identifizieren
sowie das Bewusstsein für eine nachhaltige Stadt- und
Siedlungsentwicklung zu stärken. Auf zwei Workshops in Bukarest und in
Berlin tauschten sich Experten darüber aus, inwieweit die neuen
osteuropäischen Mitgliedstaaten der EU über Instrumente in ihrer
Gesetzgebung verfügen, die zur Umsetzung der Habitat-Prinzipien geeignet
sind. Die Experten aus Deutschland, Estland, Litauen, Lettland, Finnland
und Polen in Berlin unter der wissenschaftlichen Leitung von Professor
Dr. Schmidt-Eichstaedt und die Experten des ersten Workshops in Bukarest
kamen zu dem Ergebnis, dass die Mehrzahl der identifizierten Instrumente
zur gesetzgeberischen Umsetzung der Habitat-Agenda in den
osteuropäischen Mitgliedstaaten bereits implementiert wurde. Defizite
bestehen hingegen in folgenden Bereichen des Städtebaus und
Siedlungswesens:
- Wohnungswesen – Grundsätzlich ist jeder Bürger
aufgefordert, eigeninitiativ Wohnraum zu finden. Allerdings ist ein
Grundrecht auf Wohnen nur in vier der neun Untersuchungsstaaten
verankert. Menschen mit niedrigem oder ohne Einkommen bedürfen der
finanziellen und organisatorischen Hilfe des Staates, beispielsweise
Unterstützung bei den Wohnkosten und Ausbau von sozialem Wohnraum.
- Städtebau und Siedlungswesen – Aufgrund oft knapper
öffentlicher Kassen in den untersuchten Ländern ist die öffentliche
Hand beim Wohnungsbau und der Stadtentwicklung auf Kooperation mit der
Privatwirtschaft angewiesen. Zwei der neun Staaten verfügen bereits
über rechtliche Grundlagen zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen
öffentlichen und privaten Stellen. Allerdings kooperieren diese auch
ohne rechtliche Grundlagen in einer Vielzahl von Fällen.
- Weiterer Handlungsbedarf – In der Mehrzahl der untersuchten
Staaten bestehen Defizite in der öffentlichen Förderung der
Stadterneuerung, der Steuerung der Ansiedlung von Einkaufszentren und
Einzelhandel sowie speziellen städtebaulichen Entwicklungsgebieten.
Besonders bei den umsetzungsorientierten Instrumenten besteht noch
Handlungsbedarf in der Gesetzgebung der osteuropäischen Gemeinden.
Während die Kooperation zwischen benachbarten Gemeinden in
verschiedenen Bereichen gefördert wird, ist diese auf der lokalen
Ebene noch ausbaufähig. Staatliche Anreize zur Kooperation sind hier
wichtig.
- "Angemessene Unterkunft für alle" und "Nachhaltige
Siedlungsentwicklung" – Die finanzielle Förderung von Maßnahmen
mit Geldern der EU in den Bereichen der beiden Habitat-Leitprinzipien
ist von hoher Bedeutung. Zukünftig ist bei der Vergabe der
Förderrichtlinien verstärkt auf die nationalen Besonderheiten
einzugehen. Im Bereich der Raumplanung ist die Steuerung der
Siedlungsentwicklung ein wichtiges Handlungsfeld. Hier gilt es,
Projekte zu fördern, die zur Umsetzung der Ziele der gesamträumlichen
Planung beitragen. Das Subsidiaritätsprinzip soll aber gewahrt
bleiben, da es einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der
Habitat-Agenda leistet.
- Umweltschutz – Aufgrund von EU-Richtlinien wurden die
meisten Instrumente der Agenda zum Umweltschutz bereits implementiert.
Vereinzelt besteht Handlungsbedarf bezüglich der Einführung der
Kreislaufwirtschaft in der Abfallverwertung, der Förderung von
umweltfreundlichen Verkehrsmitteln sowie der Regelung einer
Gebührenerhebung für die Straßennutzung. Zwei der untersuchten Staaten
haben bereits eine Umwelthaftpflichtversicherung eingeführt. Darüber
hinaus muss das Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung gefördert
werden. Lettland ist mit seinen verpflichtenden Lernprogrammen für
Studenten und Lehrer ein gutes Beispiel.
- Energiepolitik – in diesem Bereich sind Maßnahmen bezüglich
der öffentlichen Unterstützung von Energieeinsparungen, der Förderung
der Erzeugung regenerativer Energie und der Schaffung von Anreizen zur
Nutzung dieser notwendig. Deutschland hat hier eine Vorbildfunktion
inne.
- Soziale nachhaltige Entwicklung – Die Mehrzahl der Staaten hat
bereits Instrumente zur Förderung von Projekten, beispielsweise zur
Beschäftigung von körperlich oder geistig beeinträchtigten Menschen,
implementiert.
- Verteilung der Gelder - Generell benötigen
Forschungseinrichtungen im Bereich der Stadt- und Regionalentwicklung
eine stärkere finanzielle Förderung. Eine Grundförderung, im Gegensatz
zu projektbasierter Förderung, ist hier anzustreben.
- Beteiligung der Zivilgesellschaft – Zunehmend gewinnt die
Zivilgesellschaft an Bedeutung. Besonders die baltischen Staaten
weisen eine hohe Partizipation auf. Kleinkredite können darüber hinaus
einen Beitrag zur Aktivierung von privaten Initiativen leisten.
Deutschland geht mit seinen Stadtentwicklungsfonds mit gutem Beispiel
voran.
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Das Projekt wurde über den Deutschen Verband vom
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gefördert.
Die wissenschaftliche Begleitung übernahm Herr Professor Dr.
Schmidt-Eichstaedt von der Plan und Recht GmbH, Berlin.
Die Studie können Sie hier
kostenlos herunterladen (PDF 470 KB) ...
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