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Habitat II - Ergebnisse der rechtsvergleichenden Studie liegen vor

 

Auf Grundlage der ersten Untersuchung zur Umsetzung der Ziele und Prinzipien der Habitat-Agenda aus dem Jahr 2006 liegen nun die Ergebnisse der aktuellen rechtsvergleichenden Studie vor. Ziel war es, die vorhandenen Ansätze in den neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Umsetzung der Habitat-Agenda zu identifizieren sowie das Bewusstsein für eine nachhaltige Stadt- und Siedlungsentwicklung zu stärken. Auf zwei Workshops in Bukarest und in Berlin tauschten sich Experten darüber aus, inwieweit die neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten der EU über Instrumente in ihrer Gesetzgebung verfügen, die zur Umsetzung der Habitat-Prinzipien geeignet sind. Die Experten aus Deutschland, Estland, Litauen, Lettland, Finnland und Polen in Berlin unter der wissenschaftlichen Leitung von Professor Dr. Schmidt-Eichstaedt und die Experten des ersten Workshops in Bukarest kamen zu dem Ergebnis, dass die Mehrzahl der identifizierten Instrumente zur gesetzgeberischen Umsetzung der Habitat-Agenda in den osteuropäischen Mitgliedstaaten bereits implementiert wurde. Defizite bestehen hingegen in folgenden Bereichen des Städtebaus und Siedlungswesens:

  • Wohnungswesen – Grundsätzlich ist jeder Bürger aufgefordert, eigeninitiativ Wohnraum zu finden. Allerdings ist ein Grundrecht auf Wohnen nur in vier der neun Untersuchungsstaaten verankert. Menschen mit niedrigem oder ohne Einkommen bedürfen der finanziellen und organisatorischen Hilfe des Staates, beispielsweise Unterstützung bei den Wohnkosten und Ausbau von sozialem Wohnraum.
  • Städtebau und Siedlungswesen – Aufgrund oft knapper öffentlicher Kassen in den untersuchten Ländern ist die öffentliche Hand beim Wohnungsbau und der Stadtentwicklung auf Kooperation mit der Privatwirtschaft angewiesen. Zwei der neun Staaten verfügen bereits über rechtliche Grundlagen zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen. Allerdings kooperieren diese auch ohne rechtliche Grundlagen in einer Vielzahl von Fällen.
  • Weiterer Handlungsbedarf – In der Mehrzahl der untersuchten Staaten bestehen Defizite in der öffentlichen Förderung der Stadterneuerung, der Steuerung der Ansiedlung von Einkaufszentren und Einzelhandel sowie speziellen städtebaulichen Entwicklungsgebieten. Besonders bei den umsetzungsorientierten Instrumenten besteht noch Handlungsbedarf in der Gesetzgebung der osteuropäischen Gemeinden. Während die Kooperation zwischen benachbarten Gemeinden in verschiedenen Bereichen gefördert wird, ist diese auf der lokalen Ebene noch ausbaufähig. Staatliche Anreize zur Kooperation sind hier wichtig.
  • "Angemessene Unterkunft für alle" und "Nachhaltige Siedlungsentwicklung" – Die finanzielle Förderung von Maßnahmen mit Geldern der EU in den Bereichen der beiden Habitat-Leitprinzipien ist von hoher Bedeutung. Zukünftig ist bei der Vergabe der Förderrichtlinien verstärkt auf die nationalen Besonderheiten einzugehen. Im Bereich der Raumplanung ist die Steuerung der Siedlungsentwicklung ein wichtiges Handlungsfeld. Hier gilt es, Projekte zu fördern, die zur Umsetzung der Ziele der gesamträumlichen Planung beitragen. Das Subsidiaritätsprinzip soll aber gewahrt bleiben, da es einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Habitat-Agenda leistet.
  • Umweltschutz – Aufgrund von EU-Richtlinien wurden die meisten Instrumente der Agenda zum Umweltschutz bereits implementiert. Vereinzelt besteht Handlungsbedarf bezüglich der Einführung der Kreislaufwirtschaft in der Abfallverwertung, der Förderung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln sowie der Regelung einer Gebührenerhebung für die Straßennutzung. Zwei der untersuchten Staaten haben bereits eine Umwelthaftpflichtversicherung eingeführt. Darüber hinaus muss das Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung gefördert werden. Lettland ist mit seinen verpflichtenden Lernprogrammen für Studenten und Lehrer ein gutes Beispiel.
  • Energiepolitik – in diesem Bereich sind Maßnahmen bezüglich der öffentlichen Unterstützung von Energieeinsparungen, der Förderung der Erzeugung regenerativer Energie und der Schaffung von Anreizen zur Nutzung dieser notwendig. Deutschland hat hier eine Vorbildfunktion inne.
  • Soziale nachhaltige Entwicklung – Die Mehrzahl der Staaten hat bereits Instrumente zur Förderung von Projekten, beispielsweise zur Beschäftigung von körperlich oder geistig beeinträchtigten Menschen, implementiert.
  • Verteilung der Gelder - Generell benötigen Forschungseinrichtungen im Bereich der Stadt- und Regionalentwicklung eine stärkere finanzielle Förderung. Eine Grundförderung, im Gegensatz zu projektbasierter Förderung, ist hier anzustreben.
  • Beteiligung der Zivilgesellschaft – Zunehmend gewinnt die Zivilgesellschaft an Bedeutung. Besonders die baltischen Staaten weisen eine hohe Partizipation auf. Kleinkredite können darüber hinaus einen Beitrag zur Aktivierung von privaten Initiativen leisten. Deutschland geht mit seinen Stadtentwicklungsfonds mit gutem Beispiel voran.

Das Projekt wurde über den Deutschen Verband vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gefördert. Die wissenschaftliche Begleitung übernahm Herr Professor Dr. Schmidt-Eichstaedt von der Plan und Recht GmbH, Berlin.

Die Studie können Sie hier kostenlos herunterladen (PDF 470 KB) ...



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