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Kommission "Altersvorsorge und Immobilien" für volle Einbeziehung in die Riester-Rente!

Bundesregierung nimmt Stellung zum Bericht des Deutschen Verbandes

Bild: v.l.n.r.: Herr  Bundesminister a.D. Ravens, Ehrenpräsident des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V., Herr Bundesminister Dr. Stolpe, Herr Dr. Lammerskitten, Vorsitzender der Kommission, Mitglied des Aufsichtsrates der Aareal Bank, Herr Professor Dr.Klemmer, Präsident des Deutschen Verbandes. Copyright: BundesbildstelleBerlin - Bundesminister Dr. Manfred Stolpe nahm das Symposium "Altersvorsorge und Immobilien" des Deutschen Verbandes am 07.04.2003 in Berlin zum Anlass, die Verzahnung von Immobilien und Altersvorsorge als wichtiges Ziel der Koalitionsvereinbarung herauszustellen. Er begrüßte es daher, dass die unter dem Dach des Deutschen Verbandes arbeitende Kommission hierzu Empfehlungen in die Diskussion einbringt. "Wohneigentum muss solides Standbein der privaten Altersvorsorge bleiben und weiter ausgebaut werden", so Herr Dr. Stolpe.

 

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Der vollständige Kommissionsbericht ist erhältlich beim Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.,
Georgenstraße 21,
10117 Berlin.
Tel. 030 - 20 61 32 - 50, Fax. 030 - 20 61 32 - 51
www.deutscher-verband.org
zum Preis von 20,- Euro zzgl. Versandkosten.

Bericht hier bestellen...

Die Forderungen der Kommission im einzelnen:

  1. Verbesserung des Entnahmemodells durch die Einführung flexiblerer Rückzahlungsmöglichkeiten (Minimalforderung)
    Um den Immobilienerwerb auch für Haushalte mit niedrigem Einkommen zu erleichtern, sollte die Rückzahlung in gleich bleibenden Raten durch eine zeitlich flexible Rückzahlungsverpflichtung ersetzt werden.
     
  2. Vollständige Einbeziehung der Immobilie als förderfähige Anlage entsprechend den so genannten "Riesterkriterien" (Hauptforderung)
    Bezüglich der geforderten Einmalbesteuerung sind verschiedene Alternativen vorstellbar. So könnten die angesparten Mittel zum Zeitpunkt der Einbringung in die Immobilienfinanzierung besteuert werden. Es könnte eine laufende Besteuerung des Finanzierungsvorteils von Beginn des Rentenalters vorgenommen werden. Schließlich wäre auch eine Versteuerung im Erbfall denkbar. Diese Variante wird präferiert.
     
  3. Das vermietete Wohneigentum ist in die Altersvorsorge einzubeziehen. Hier könnten die Eigenmittel und die zu erbringenden Tilgungsleistungen im Rahmen der Höchstbeträge als Ansparleistung akzeptiert werden, die Versteuerung würde automatisch nachgelagert über die Mieterträge erfolgen. Im Falle der Veräußerung (Vererbung) wäre der entsprechende Veräußerungsgewinn zu versteuern.
     
  4. Verzicht auf unnötige und komplizierte Förderkriterien
    Ein Missbrauch "weicherer" Förderkriterien ist nicht zu erwarten.
     
  5. Nichtdiskriminierung des Bausparens
    Die Einbeziehung des Bausparens in den Katalog der förderfähigen Anlageformen stellt eine systemkonforme Lösung dar.
     
  6. Übergang auf ein System der Einmalbesteuerung
    Hiermit würde auch eine Gleichbehandlung der Gruppen erreicht, die nicht dem geförderten Personenkreis angehören, aber gleichwohl selbst für ihr Alter vorsorgen müssen.
     
  7. Vollständige Einbeziehung der Immobilie in die betriebliche Altersvorsorge
    Dies kommt insbesondere einkommensschwachen Haushalten zugute, da sie in der Regel nicht in der Lage sind, sowohl die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge auszuschöpfen als auch für eine Immobilie anzusparen.

Bild: Buundesminister Dr. M. Stolpe und der Ehrenpräsidnet des DV e.V. K. Ravens Bundesminister a.D.Die Ergebnisse des Kommissionsberichtes, insbesondere die geforderte Weiterentwicklung des Altersvermögensgesetzes, werden im Rahmen eines Symposiums einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden.

An der unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Lammerskitten, Mitglied des Aufsichtsrates der Aareal Bank, tagenden Kommission haben die wichtigsten Verbände und Unternehmen der Wohnungs- und Kreditwirtschaft sowie das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen mitgewirkt. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgte durch Herrn Professor Dr. Eekhoff, Direktor des Instituts für Wohnungswirtschaft und Wohnungsrecht an der Universität zu Köln.

 
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