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Eigenheimförderung

Beitrag von Prof. Dr. Paul Klemmer, Präsident des Deutschen Verbandes

  Bild: Bundesminister Dr. Manfred Stolpe und Prof. Dr. Klemmer, Präsident des DV e.V.

Bundesminister Dr. M. Stolpe und
Prof. Dr. P. Klemmer, Präsident des DV

Verfolgt man die Diskussion um den Subventionsabbau bzw. die Finanzierung der vorgezogenen Steuerreform, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dem Eigenheim der Kampf angesagt ist. Die Angriffe kommen von zwei Seiten.

Eine eher ökonomisch geprägte Front vermerkt kritisch, bei der Eigenheimförderung handle es sich der Mitnahmeeffekte wegen um eine "Milliardenverschwendung" sowie gleichzeitig um eine Fehlleitung von Geld in "unproduktives" Kapital. Eine eher ökologisch ausgerichtete Schar von Kritikern beklagt hingegen die durch die Kilometerpauschale verstärkten ökologischen bzw. städtebaulichen Schäden eines durch die Eigenheimförderung induzierten Baus von Ein- und Zweifamilienhäusern im Umlandbereich großer Zentren. Man spricht von Zersiedelungsprämien, die den "Flächenverbrauch" fördern, die Baulandpreise über Gebühr steigen lassen und einen Entleerungseffekt in den Städten auslösen, der dort zu einer kostensteigernden Unterauslastung wichtiger Versorgungseinrichtungen bzw. Infrastrukturgegebenheiten führt.

Beide Argumentationslinien können kritisch hinterfragt werden. Den Ökonomen wird man zugestehen, dass angesichts der generellen Notwendigkeit eines Subventionsabbaus auch die Eigenheimförderung nicht ungeschoren davon kommen kann. Dann sollte man aber auch die gegenüber der Riester-Rente bestehende Diskriminierung der Eigentumsbildung im Wohnungsbau als Instrument der Altersvorsorge beseitigen. Neuere Untersuchungen zeigen, dass es dann auch ohne Förderung zu einem der Altersvorsorge dienenden Wohnungsbau kommen wird.

Bild: Einfamilienhaus

Problematisch ist die Kennzeichnung von Wohnungsvermögen als unproduktives Kapital. Hier sollte man festhalten, dass jede Vermögensbildung mit Risiken verbunden ist, und sich die Vermögensbildung im Immobilienbereich unter Werterhaltungs- und Renditegesichtspunkten gegenüber dem Aktien- und Rentenvermögen recht gut gehalten hat. Der Staat sollte nicht in die Rolle eines allwissenden Übervaters schlüpfen, der die Bürger bei ihrer Vermögensbildung fürsorglich an die Hand nimmt und zu ihrem Portfoliomanager wird.

Gravierender sind darum die umweltökonomischen Argumente bzw. die Bedenken der von Entleerungsrisiken bedrohten Städte. Mit Nachdruck muss man hier betonen, dass das Leitbild der kompakten Stadt in der neueren Nachhaltigkeitsdiskussion ebenfalls kritisch hinterfragt wird. Außerdem muss man darauf hinweisen, dass bei der Beurteilung der Siedlungstätigkeit an den Stadträndern nicht nur auf die Kosten-, sondern auch auf Nutzenseite geblickt werden muss. Der Staat ist nicht dafür da, für eine befriedigende Kapazitätsauslastung städtischer Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen zu sorgen. Dies gilt vor allem dann, wenn viele Abwanderungen in das Umland auch Ausdruck einer Bewertung des städtischen Wohn-Umfeldes durch ihre Bewohner und damit eine Abstimmung mit den Füßen sind.

Gerade Familien mit mehreren Kindern – und sie machen immer noch rd. 20 Prozent unserer Haushalte aus und sind der entscheidende demographische Potentialfaktor – sehen eine Verlagerung ihres Wohnstandorts in das Umland als für sich und ihre Kinder wohlfahrtssteigernd an. Die Berücksichtigung ihrer Wünsche ist darum auch Bestandteil einer heute von allen Parteien hoch eingestuften Familienpolitik. Eine wissenschaftlich befriedigende Bewertung des urbanen Flächenwachstums unter umweltökonomischen Aspekten steht entgegen manchen Behauptungen immer noch aus.

Diese Kritik an den Kritikern der Eigentumsförderung im Wohnungsbau ist kein Plädoyer für die Beibehaltung der Eigenheimzulage. Aus grundsätzlichen Überlegungen und aufgrund der leeren Kassen wird man sie zurückfahren müssen. Es geht auch nicht um die Durchsetzung einer bestimmten Wohneigentumsquote. Vieles spricht sogar dafür, dass das Mieten künftig an Bedeutung gewinnen wird. Aber man sollte sachlich bleiben und nicht aus Vorurteilen heraus den Eigenheimbau diskriminieren. Letztlich muss es um die Durchsetzung von Rahmenbedingungen gehen, die ausreichend Spielräume für eine bessere Berücksichtigung der immer differenzierter werdenden Wohn- und Eigentumsbildungswünsche der Bürger schaffen.

Nähere Ausführungen finden Sie zudem im Positionspapier von Prof. Dr. Paul Klemmer, Präsident des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.

 

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