Reform der Grundsteuer
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Das Gutachten "Instrumente zur Verbesserung des
Baulandangebotes und zur Finanzierung von Folgeinvestitionen"
kann beim Deutschen Verband
angefordert werden (10 Euro inkl. Versandkosten). |
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Gutachten des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und
Raumordnung e.V. empfiehlt schrittweise Anpassung
Seit Jahren verstößt die Verwaltung gegen den Gesetzesauftrag, die
Einheitswerte der Grundstücke als Basis der Besteuerung alle sechs Jahre
neu festzustellen. Zuletzt wurden die Einheitswerte, gemeint sind die
Verkehrswerte, in Westdeutschland auf den 01. Januar 1964 und in
Ostdeutschland auf den 01. Januar 1935 festgelegt. Mit dem Bericht zur
Reform der Grundsteuer der Finanzminister von Bayern und Rheinland-Pfalz
vom Januar 2004 wird die Reformdiskussion wieder aufgenommen.
Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.
hat der Bundesregierung bereits im Jahre 2000 einen Bericht zur Reform
der Grundsteuer vorgelegt. Unter dem Titel "Instrumente zur Verbesserung
des Baulandangebotes und zur Finanzierung von Folgeinvestitionen"
erarbeitete eine interdisziplinär besetzte Kommission mit Vertretern aus
Wissenschaft, Wirtschaft, dem Deutschen Bundestag, den Bundesländern und
den Kommunen den Vorschlag. Die Kommission schlägt darin vor, statt die
Einheitswerte für die bestehende Grundsteuer mit großem Aufwand neu
festzulegen, für die Grundsteuer nur den Bodenwert - ohne Gebäude - als
Bemessungsgrundlage heranzuziehen. In der Kommission wird zudem die
Auffassung vertreten, dass die Bodenrichtwerte im Sinne der
Verfahrensvereinfachung eine zielführende Bemessungsgrundlage
darstellen, da die Bodenwerte zeitnah ermittelt werden können. Darüber
hinaus sei eine reformierte Grundsteuer auf dieser Basis
anderen Vorschlägen, welche die Gebäude einbeziehen, überlegen, da
Investitionen nicht belastet würden und zwischen den kommunalen
Leistungen für die Infrastruktur und den Bodenpreisen eine enge
Beziehung bestehe.
Auch wenn eine für die Gemeinden aufkommensneutrale Umstellung
stattfindet, kann eine Reform der Grundsteuer nicht ohne eine Änderung
der Zahlungsbelastung der Steuerpflichtigen durchgeführt werden. Da es
zu Belastungsverschiebungen kommen wird, plädiert der Deutsche Verband
für eine schrittweise Anpassung. Die Steuerbelastung sollte beim
Übergang auf die neue Struktur gleitend an die neuen Beiträge
herangeführt werden. Es könnte
sogar daran gedacht werden, auch bei späteren Änderungen eine
schrittweise Annäherung an die veränderten Zahlbeträge vorzunehmen.
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