Altersvorsorge und Immobilien
Kommissionsbericht des Deutschen Verbandes "Integration von
Wohneigentum in die private geförderte Altersvorsorge" vorgelegt:
Präsident Mittler übergibt Bericht an Bundesminister Tiefensee am 3. Mai
2006 in Berlin.
Mit dem Namen Riester verbindet sich die Initiative, die Gesetzliche
Rentenversicherung durch private Vorsorgeleistungen zu ergänzen.
Im Zuge der politischen Diskussion wurde von Seiten des Staates der
Erwerb von Immobilieneigentum zur Altersvorsorge ausgeschlossen. Nachdem
die Eigenheimzulage durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom
22.10.2004 weggefallen ist und parallel die Diskussion über die
Einbeziehung der Immobilie in die geförderte Altersvorsorge mit dem
Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 neu in Gang gesetzt wurde,
Sparformen gesprochen werden. Ausgehend von der Idee einer
kapitalgedeckten Altersvorsorge gibt es Gründe, die Immobilie – wie es
von den Bürgern in ihrem täglichen Handeln beim Erwerb von Wohneigentum
auch anschaulich demonstriert wird – mit dem riesterschen
Altersvorsorgekonzept zu verbinden.
Die 2005 eingesetzte Kommission "Kapitalanlage in Immobilien –
Vermögensbildung, allgemeine Risikovorsorge, Altersvorsorge" des
Deutschen Verbandes hat diesen Gedanken aufgegriffen und sich mit der
"Integration von Wohneigentum in die private geförderte Altersvorsorge"
befasst. Begleitet wurde die Kommission von Herrn Staatssekretär a. D.
Professor Dr. Eekhoff und seinem Institut für Wohnungsrecht und
Wohnungswirtschaft an der Universität zu Köln. Aufbauend auf den
Überlegungen des Deutschen Verbandes aus 2003 wird ein Modell entworfen,
das die nachgelagerte Besteuerung von Immobilien ermöglicht. Zurzeit
werden Haushalte mit geringem Einkommen vom Hauserwerb abgehalten, da
sie Kapital, das in einem anderen Riesterprodukt gespart wurde, nicht
nutzen können. Zwar gibt es eine Entnahmemöglichkeit, die aber so
ausgestaltet ist, dass sie bislang kaum genutzt wurde. Daher fordert die
Kommission die Übertragbarkeit von Altersvorsorge zum Zweck des
Immobilienerwerbs zu ermöglichen. Auch sind Tilgungsleistungen als
förderfähige Sparform anzuerkennen. Ferner wurde analysiert, ob das
selbst genutzte wie das vermietete Wohneigentum in die Förderung
einbezogen werden kann. Zudem ermöglicht der Einbezug von vermietetem
Wohneigentum den Haushalten, den heutigen
Mobilitätsanforderungen gerecht zu werden. Die aktuelle Regelung sieht
vor, dass die Mittel bei einem Umzug auf ein anderes Riesterkonto
übertragen oder die Fördermittel zurückgezahlt werden müssen. Der
Forderung können Eigentümer mit geringem bis mittlerem Einkommen nur
nachkommen, wenn sie das Objekt verkauften. Unabhängig von den
Schwierigkeiten, die mit einem Wechsel zwischen Selbstnutzung und
Vermietung verbunden sind, sollte das Sparen im vermieteten Eigentum
somit möglich sein. Der private Vermieter hat ein Interesse, seine
Wohnungen zu pflegen und seine Einkommensbasis zu sichern. Ferner
erhalten die Mieter in der Regel besonders günstige Bedingungen bei
privaten Vermietern. In dem vorgelegten Gutachten wird somit u. a. die
Auffassung vertreten, dass es in sich nicht schlüssig ist, auf der einen
Seite die Professionalisierung und die rein renditeorientierte
Kapitalanlage institutioneller Vermieter zu beklagen und auf der anderen
Seite die individuelle private Kapitalanlage in Mietwohnungen zu
diskriminieren.
Dem Argument, dass der Erwerb von Immobilien zum aktuellen Zeitpunkt
besonders risikobehaftet sei, kann mit dem Hinweis begegnet werden, dass
diese Aussage sicherlich nicht für alle Regionen zutrifft. Der
informierte Bürger kann sein Risiko aufgrund aktueller Szenarien sehr
wohl selbst einschätzen. Die Entscheidungsfreiheit der Bürger sollte
daher nicht beschnitten werden. Im Übrigen sind auch – und das hat die
Entwicklung am Aktienmarkt in den vergangenen Jahren immer wieder
gezeigt – andere Sparformen keineswegs risikofrei. Des Weiteren wird in
dem Gutachten die Auffassung vertreten, dass die Sparer entscheiden
sollten, wann die Steuerschuld abgetragen wird: Zum Eintritt in die
Rentenphase, über mehrer Jahre während der Rentenphase, am Lebensende
oder in der Erwerbsphase. Bei sachgemäßer Ausgestaltung seitens des
Fiskus entstehen keine Steuerausfälle.
Als Fazit lässt sich für die nun anstehende politische Diskussion
festhalten, dass ein großer Fortschritt aus Sicht der
Kommissionsmitglieder darin bestehen würde, den Erwerb von Wohneigentum
für die Bürger mit bescheidenem Einkommen zu erleichtern, weil das
vorhandene Eigenkapital voll eingesetzt und die laufenden Ersparnisse
nicht sofort versteuert werden müssten. Ferner stimmen die Vorschläge
des Deutschen Verbandes mit denen der wohnungswirtschaftlichen Verbände
und der Bauwirtschaft überein. Insoweit unterstützt auch die
Wohnungswirtschaft die Bestrebungen, alle Sparformen einschließlich des
selbst genutzten und des vermieteten Wohneigentums gleich zu behandeln.
Das aktuelle Gutachten "Kapitalanlage in Immobilien – Vermögensbildung,
allgemeine Risikovorsorge, Altersvorsorge. Integration von Wohneigentum
in die private geförderte Altersvorsorge" kann beim Deutschen Verband
zum Preis von 20 Euro zzgl. Versand über
info@deutscher-verband.org
bezogen werden.
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