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Europäische Stadtentwicklungspolitik – Erfahrungen und
Perspektiven
Von Christian Huttenloher und
Holger Adam
Mit dem folgende Artikel geben Christian Huttenloher und Holger Adam
einen umfassenden Einblick in die Entwicklung der EU-Fördermaßnahmen im
Bereich der Stadtentwicklung. Dabei wird nicht nur zurück auf deren
Entstehung sondern auch auf die neue Förderperiode 2007 bis 2013
geschaut.
Die EU als Akteur der Stadtentwicklung
Der Begriff "Europäische Stadtentwicklungspolitik" ist
zuerst einmal irreführend. Denn anders als im Bereich der Wettbewerbs-,
der Umwelt- oder der Kohäsionspolitik besitzt die Europäische Union
keine formale Kompetenz, sich um städtische Anliegen zu kümmern. Nichts
desto trotz beeinflusst sie schon seit vielen Jahren die Planung und
Entwicklung von Städten. Und gerade bei der aktuellen Ausgestaltung der
EU-Förderung für die kommenden Jahre wird die "städtische Dimension"
europäischen Handelns intensiv diskutiert. Daher werden hier, nach einem
Überblick über die städtischen Aktivitäten der EU in den vergangenen
Jahren und deren Auswirkungen auf die Planung und Entwicklung von
Städten in Deutschland, die künftigen Perspektiven für die europäische
Stadtentwicklung und Stadterneuerung für die kommenden Jahre diskutiert.
Die ersten Initiativen der Europäischen Kommission zu städtischen
Anliegen fanden im Bereich des Umweltschutzes statt, wofür die
Europäische Kommission ab Mitte der 1980er Jahre zusätzliche Befugnisse
erhielt. Entsprechend der umfassenden Bedeutung des englischen Begriffs
"environment" waren mit städtischer Umwelt
nicht nur die urbane Biosphäre gemeint, sondern auch kulturelle, soziale
und wirtschaftliche Aspekte. Das 1990 veröffentlichte "Grünbuch über die
städtische Umwelt" formulierte neben inhaltlichen Zielen für die
Erhaltung der normativ verstandenen europäischen Stadt, auch einen
Anspruch der für Umweltfragen zuständigen EU-Generaldirektion,
Stadtentwicklung auf europäischer Ebene zu gestalten. Diese
Veröffentlichung löste breite und kontroverse Diskussionen aus, sie
etablierte Stadtentwicklung als europäisches Thema. Allerdings gelang es
nicht, die Mitgliedsstaaten zu überzeugen, der Europäischen Kommission
ausdrückliche Kompetenzen im Bereich der Stadtpolitik einzuräumen.
Diese besaß allerdings eine andere Möglichkeit, städtische Themen
aufzugreifen. Auf Grund der starken wirtschaftlichen und sozialen
Unterschiede innerhalb der Europäischen Gemeinschaft hatte seit den
1970er Jahren die Kohäsionspolitik an Bedeutung gewonnen. Die
verantwortliche EU-Generaldirektion Regionalpolitik sollte Maßnahmen für
den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zwischen und innerhalb
von Regionen (die den deutschen Bundesländern vergleichbar sind)
fördern. Durch eine Klausel, die es der Europäischen Kommission
ermöglichte, auf eigene Initiative Forschungs- und Pilotprojekte
durchzuführen, konnte sie aber auch kleinräumiger agieren – und
Entwicklungsunterschiede in Städten thematisieren.
Ab 1990 förderte die Europäische Kommission daher
städtische Pilotprojekte, die innovative Wege für den Umgang mit
städtischen Problemen und die Entwicklung benachteiligter Stadtteile
erproben sollten. In den beiden Programmphasen von 1990 – 1993 und von
1997 – 1999 wurden jeweils vier deutsche Städte gefördert, die zusammen
12,5 und 8,6 Mio. Euro zur Kofinanzierung lokaler Projekte erhielten.
Ein weiterer Bereich, in dem die Europäische Kommission vergleichsweise
unabhängig agieren konnte, waren die ebenfalls aus den Strukturfonds
finanzierten Gemeinschaftsinitiativen. Auf Betreiben des Europäischen
Parlaments sowie von Vertretern kommunaler Interessen wurde 1994 die
Gemeinschaftsinitiative URBAN
lanciert. Sie zielte darauf ab, in den am stärksten benachteiligten
Nachbarschaften die Kumulation wirtschaftlicher, sozialer und
ökologischer Probleme zu durchbrechen und die Bewohner nicht trotz ihres
Viertels, sondern durch dessen umfassende Aufwertung zu unterstützen.
Auf Grund der Erfahrungen aus der ersten Phase der städtischen
Pilotprojekte waren mehrjährige Entwicklungsprogramme für definierte,
begrenzte Gebiete, die unter intensiver Beteiligung der lokalen Akteure
entwickelt wurden, Voraussetzung für die Bewilligung von Geldern.
Förderfähig war ein breites Maßnahmenspektrum, bei dem Verbesserungen
der physischen Umgebung mit sozialen und ökonomischen Maßnahmen und
neuen Formen der städtischen Governance zu integrierten Ansätzen
verknüpft werden sollten. Die zwölf deutschen URBAN-Städte erhielten 110
Mio. Euro europäische Fördergelder.
1998 veröffentlichte die Generaldirektion Regionalpolitik den
"Aktionsrahmen für eine nachhaltige städtische Entwicklung". Mit der
Betonung der ökonomischen Leistungsfähigkeit der Städte gegenüber
sozialen und ökologischen Aspekten und Governancethemen zeichnete sich
darin bereits eine Neuorientierung der europäischen Stadtpolitik ab, die
auf die im Jahr 2000 verabschiedete Lissabon-Agenda verwies. Diese
formulierte das Ziel, die EU "bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten
und wirtschaftsstärksten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt" zu
machen. Auch die Rolle der Europäischen Kommission wurde neu formuliert:
Während im Grünbuch zur städtischen Umwelt noch
Stadtentwicklungskompetenzen eingefordert worden waren, schlug der
Aktionsrahmen für die Europäische Kommission eine die lokale und
nationale Ebene ergänzende Funktion vor. Auf Grund eines kohärenten, die
städtischen Aktivitäten in den Mitgliedsstaaten und auf europäischer
Ebene integrierenden Konzepts sollten vor allem die stadtrelevanten
Aktivitäten der EU koordiniert und auf ihre Auswirkungen auf Städte
überprüft werden.
Maßgeblich auf Betreiben des Europäischen Parlaments
wurde URBAN auch in der Strukturfondsförderung der Jahre 2000 – 2006
fortgeführt. Wiederum zwölf der 70 gegenwärtig geförderten Stadtvierteln
oder Städte liegen in Deutschland, sie erhalten 149 Mio. Euro. Auch
innerhalb der regulären Strukturfondsförderung der aktuellen
Förderperiode haben städtische Themen größeres Gewicht erhalten. Sowohl
durch die "Unterstützung der Entwicklung der am wenigsten wohlhabenden
Regionen" (Ziel 1 der Strukturfonds) wie auch durch die "Wiederbelebung
von Gebieten mit Strukturproblemen" (Ziel 2) können integrierte
Stadterneuerungsprogramme gefördert werden; Ziel 2 nennt explizit
Krisensituationen in Städten als Förderkriterium. Darüber hinaus werden
auch im auf überregionale Zusammenarbeit ausgerichteten
INTERREG-Programm
Maßnahmen in Städten gefördert.
Die europäische Stadtpolitik beschränkt sich aber nicht auf die
finanzielle Förderung konkreter Stadtentwicklungs- und
Stadterneuerungsmaßnahmen. Ein weiterer, wichtiger Schwerpunkt ist die
Vernetzung von Akteuren: So dient das
URBACT-Programm dem
internationalen Erfahrungsaustausch der URBAN-Städte. Darüber hinaus
soll der Wissensstand über Situation und Problemlagen der Städte
verbessert und grenzüberschreitend vergleichbar dargestellt werden: Im
Rahmen des Städte-Audits werden in 180 Städten sozioökonomische Daten
erhoben und Entwicklungsindikatoren erstellt. Auch die Forschungspolitik
der EU befasste sich mit Städten: Zwischen 1998 und 2002 wurde innerhalb
der Leitaktion "Die Stadt von Morgen und das kulturelle Erbe" Modelle
für die nachhaltige Entwicklung von europäischen Ballungsräumen und
nachhaltige städtische Verkehrssysteme entwickelt. Und gleichzeitig
beeinflussen verbindliche rechtliche Regelungen in den Bereichen, in
denen die EU entsprechende Kompetenzen besitzt, in zunehmendem Maß auch
Stadtentwicklung und Stadtplanung: Die
Novellierung des Baugesetzbuchs
im Jahr 2004 diente vor allem der Umsetzung der EU-Richtlinie für die
Umweltprüfung von Programmen und Plänen.
Bedeutung für Stadtentwicklung in Europa
Vielleicht sind es aber nicht die, im Vergleich zum
gesamten EU-Budget geringen Fördermittel oder die sonstigen städtischen
Maßnahmen der Europäischen Kommission, die die wesentliche Bedeutung der
europäischen Stadtpolitik ausmachen.
Zum einen hat sie erheblichen Einfluss auf Theorie und Praxis der
Stadtentwicklung in Europa: Seit den 1980er Jahren gaben die
Veröffentlichungen und Maßnahmen der Europäischen Kommission Anstöße,
über die Bedeutung der Städte in Europa sowie Leitbilder, Aufgaben und
Möglichkeiten der Stadtentwicklung zu diskutieren. Nationale und
sprachliche Grenzen überwindend verband dieser Austausch Stadtplaner,
Ökonomen und Soziologen mit Politikern und Verwaltungsmitarbeitern der
kommunalen, regionalen und nationalen Ebene. Er diente dem
Erfahrungsaustausch und der Meinungsbildung, die wiederum in die
einzelnen Fachdisziplinen und die Entscheidungsprozesse auf den
jeweiligen Ebenen zurück wirkten, aber vor allem eine gemeinsame
europäische Good-Practice der Stadtentwicklung schuf (vgl. Parkinson
2006: 40ff.).
Darüber hinaus besaß die
Europäische
Kommission besonders bei den URBAN-Programmen und den städtischen
Pilotprojekten eine starke Richtlinienkompetenz. Ihrem Anspruch,
innovative Ansätze für Probleme mit europäischer Dimension zu entwickeln
und zu etablieren, konnte sie Nachdruck verleihen durch die Vorgabe
detaillierter Förderkriterien. Deren Bogen war weit gespannt. Er verband
inhaltliche und verfahrenstechnische Regelungen, so dass beispielsweise
URBAN nicht nur eine Initiative der Stadterneuerung, sondern auch der
Stadtpolitikerneuerung darstellte (Frank 2005: 312). Die Sorge vor der
Nivellierung der unterschiedlichen Planungstraditionen und
Stadtentwicklungspraktiken in Europa hat sich dabei als unbegründet
herausgestellt: Die Auswirkungen der europäischen Stadtpolitik
unterscheiden sich nach Städten und Mitgliedsstaaten: Während häufig die
europäischen Projekte und Programme in bestehenden Strukturen
"absorbiert" wurden oder neue Herangehensweisen nur für die Dauer der
Förderung praktiziert wurden, gab es auch dauerhafte strukturelle und
inhaltliche Auswirkungen: Frankreich wurden die kommunalen Kompetenzen
in der Stadtentwicklungspolitik gestärkt, in Deutschland wirkte der
integrierte, gebietsbezogene und partizipative URBAN-Ansatz als
Geburtshelfer des Programms Soziale Stadt. In der europäischen
Fachdiskussion wird die europäische Stadtpolitik daher inzwischen
überwiegend als Innovationsmotor wahrgenommen (u.a. Krautzberger 2005:
199ff., Wolffhardt 2005).
Die Frage, ob überhaupt durch Einflussnahme der EU Inhalte und Verfahren
der Stadtentwicklung beeinflusst werden dürfen (Kunzmann 2005), betrifft
genau genommen jede den Kommunen übergeordnete Ebene. Und dies ist die
zweite, wesentliche Konsequenz der europäischen Stadtpolitik. Die
Diskussionen der vergangenen zwanzig Jahre betrafen die grundsätzlichen
Fragen nach dem Stellenwert der Städte und städtischer Anliegen in
Europa, der jeweiligen Gestaltungskompetenz der kommunalen, nationalen
und supranationalen Ebene sowie der Ressourcen, die für diese Aufgabe
zur Verfügung stehen. Die Projekte und Programme der EU erweiterten den
Handlungsspielraum der Kommunen und stellten institutionelle
Arrangements in den Mitgliedsstaaten in Frage (Wolffhardt 2005). Damit
war die europäische Stadtpolitik ein wesentliches Element der
Weiterentwicklung von Struktur und Aufgaben der EU sowie der Verankerung
kommunaler Anliegen in dem sich herausbildenden Mehrebenesystem
europäischer Steuerung (Tofarides 2003).
Die aktuelle Diskussion um die kommende Förderperiode
auf europäischer Ebene
Diese Diskussionsstränge um Inhalte, Zuständigkeiten und
Ressourcen bestimmen auch die Aushandlung der Förderung städtischer
Anliegen in der kommenden Strukturfondsperiode von 2007 bis 2013. Auch
wenn hier bereits sehr früh eine noch intensivere Hinwendung zum Thema
"Stadt" festzustellen ist, muss der aktuelle Verhandlungs- und
Vorbereitungsstand der Strukturfondsprogramme doch sehr genau und
differenziert betrachtet werden. Denn hier scheinen an manchen Stellen
artikulierte Wunschvorstellungen von Seiten der Stadtentwicklung und
realisierbare Umsetzungsmöglichkeiten teilweise auseinander zu gehen.
Fest steht: die Gemeinschaftsinitiative URBAN wird trotz, oder gerade
wegen ihres Erfolges nicht mehr fortgeführt. Ganz im Sinne eines
europäischen Experimentierfeldes soll URBAN nach seiner erfolgreichen
Erprobung nun endgültig in die Regelprogramme der Strukturfonds, den so
genannten Mainstream, überführt werden. Alle EU-Institutionen wie auch
die Städte und deren Verbände sind sich über die zentrale Rolle von
Städten als Motoren der regionalen Entwicklung sowie Orte der sozialen
und wirtschaftlichen Integration einig. In welcher Art aber die
städtische Dimension in der künftigen EU-Kohäsionspolitik verankert
wird, wird weiterhin kontrovers diskutiert. Während Kommission,
Europäisches Parlament und städtische Vertreter sich nachdrücklich für
eine verbindliche Aufnahme einer deutlichen städtischen Komponente in
die Strukturfondsverordnungen einsetzten, bestanden die Vertreter der
Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat auf einer optionalen Variante; eine
verpflichtende städtische Dimension ging ihnen unter Berufung auf
unterschiedliche nationale Kontexte und Problemlagen zu weit.
Obwohl diese optionale Lösung für die Anliegen der Stadtentwicklung eine
deutliche Schwächung darstellt, regen die Verordnungstexte und die
strategischen Grundlagendokumente der Europäischen Kommission die
Mitgliedstaaten und deren Regionen erheblich stärker zur Aufnahme
integrierter städtischer Entwicklungsaktionen an als in der laufenden
Strukturförderperiode. An vielen Stellen werden vor allem die
Fortführung und Weiterentwicklung des URBAN-Ansatzes durch integrierte
städtische Entwicklungsmaßnahmen, eine intensive Beteiligung und
Verantwortung städtischer Behörden bei Planung und Umsetzung der
Maßnahmen sowie starke lokale Partnerschaften und Bürgerbeteiligung .
Artikel 3 § 3 der Allgemeinen Strukturfondsverordnung definiert die
"Unterstützung der nachhaltigen Stadtentwicklung als Teil der
Regionalentwicklung". Im Nationalen Strategischen Rahmenplan, den jedes
Mitgliedsland als übergeordnete nationale Strategie der
EU-Strukturförderung vorlegen muss, sowie in den operativen Programmen
der Bundesländer erwartet die Kommission Angaben zur Behandlung der
nachhaltigen Stadtentwicklung (Art. 25 § 4 b; Art. 36 4a). Letztere
sollten nach Möglichkeit bereits eine Liste ausgewählter Städte und
Verfahren für die Übertragung von Zuständigkeiten an städtische Behörden
aufführen. Artikel 8 der EFRE-Verordnung schlägt unter dem Leitbild der
nachhaltigen Stadtentwicklung die Förderung partizipativer, integrierter
und nachhaltiger städtischer Entwicklungsstrategien für städtische
Problemgebiete vor. Mit diesen und weiteren strategischen
Grundlagendokumenten, wie z.B. den strategischen Kohäsionsleitlinien
oder der Mitteilung "Die Kohäsionspolitik und die Städte" fordert die
Europäische Kommission die Regierungen auf Bundes- und Landesebene auf,
bei der Ausarbeitung ihrer Strukturfondsprogramme städtische Anliegen zu
berücksichtigen und schlägt konkrete Handlungsfelder und
Aktionsleitlinien vor.
Gleichzeitig machen diese Grundlagendokumente eine thematische
Akzentverschiebung deutlich: Der klassische URBAN-Ansatz, der auf
integrierte und ganzheitliche Weise soziale, wirtschaftliche und
ökologische Problemlagen eng begrenzter benachteiligter Stadtteile
bekämpft, wird ergänzt durch die Förderung von Städten als Motoren von
wirtschaftlichem Wachstum und Beschäftigung und Wachstumskerne in
regionalen Netzen. Die stärker Ausrichtung auf eine
wirtschaftorientierte Stadtentwicklung, zeigt sich auch an der neuen,
von Kommission und Europäischer Investitionsbank aufgelegten Initiative
JESSICA, durch die innerhalb der operativen Programme städtische
Entwicklungsmaßnahmen (einschließlich Wohnungsinvestitionen) in Form von
Öffentlich-Privaten Partnerschaften aus revolvierenden
Stadtentwicklungsfonds finanziert werden können.
Vorbereitungen für die städtische Dimension in
Deutschland
Der durch die EU vorgelegte rechtliche und strategische
Rahmen bietet eine tragfähige und umfassende Grundlage, um den künftigen
Programmen der EU-Kohäsionspolitik eine starke städtische Komponente zu
verleihen. Wegen des optionalen Charakters liegt es jedoch im Ermessen
der Mitgliedstaaten und in Deutschland vor allem der Bundesländer als
für die Regionalpolitik zuständiger staatlicher Ebene, ob, in welchem
Umfang und in welcher Form Maßnahmen zur Stadtentwicklung durch die
EU-Strukturfonds gefördert werden. Die Kommission will zwar bei den
Programmverhandlungen darauf achten, dass die städtische Frage
angemessen berücksichtigt wird. Einen irgend gearteten Zwang kann sie
hierbei nicht ausüben.
Wie sehen nun die konkreten Vorbereitungen für die städtische Dimension
in Deutschland aus? Diese Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt nur unter
Vorbehalt und sehr generell zu beantworten, da die operativen Programmen
momentan erarbeitet und politisch verhandelt werden und erst bis Herbst
2006 von den Bundesländern bei der Kommission zur Genehmigung
eingereicht werden. Gleiches gilt für den Nationalen Strategischen
Rahmenplan, für den die Entwurfsfassungen in einer
Bund-Länderarbeitsgruppe der Wirtschafts- und Finanzministerien mit
wissenschaftlicher Begleitung der BBR erarbeitet werden.
Im Nationalen Strategischen Rahmenplan, der als Richtschnur für die
Ausarbeitung der operativen Programme der Länder dient, findet sich ein
gesondertes Kapitel zur nachhaltigen Stadtentwicklung, welche als
Querschnittsfunktion und als Bestandteil der deutschen Strategie für die
kommende Förderperiode definiert wird. Außerdem werden städtische
Entwicklungsmaßnahmen innerhalb der thematischen Prioritäten
"Entwicklung und Ausbau der Infrastruktur" für Ostdeutschland sowie
"Abbau regionaler Disparitäten und Ausbau spezifischer regionaler
Potenziale" für die alten Bundesländer angeführt. Generell formuliert
der Rahmenplan den Anspruch, dass alle festgelegten thematischen
Prioritäten mit einer städtischen Dimension einhergehen sollen, da der
Mitteleinsatz im Schwerpunkt in den Städten erfolgen wird. Nachdem in
den ersten Entwurfsfassungen die nachhaltige Stadtentwicklung noch keine
Rolle spielte, erreichte insbesondere das Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Stadtentwicklung sowie die Bauministerkonferenz eine stärkere
stadtentwicklungspolitische Akzentuierung. Aber auch hier gilt: der
Rahmenplan bildet lediglich den strategischen Überbau; die Bundesländer
sind dafür verantwortlich, in ihren operativen Programmen konkrete
Maßnahmen der Stadtentwicklung zu programmieren und mit entsprechenden
Mitteln auszustatten.
Auf Ebene der Bundesländer stellt sich die aktuelle Situation der
Programmvorbereitungen recht unterschiedlich dar, abhängig von den
bisherigen Erfahrungen mit EU-geförderten Stadtentwicklungsmaßnahmen in
den zuständigen Landesressorts, der generellen Bedeutung sowie
inhaltlichen Ausrichtung der Stadtentwicklung innerhalb der
Landespolitik sowie der politischen Prioritätensetzung und dem Einfluss
der einzelnen Ressorts. Grundsätzlich treffen die meisten für Städtebau
bzw. Stadtentwicklung zuständigen Landesministerien intensive
Vorbereitungen, um Maßnahmen für die Stadtentwicklung in die operativen
Programme aufzunehmen. In Nordrhein-Westfalen ist sogar eine eigene
thematische Priorität "städtische Dimension" vorgesehen, die Maßnahmen
zur Förderung der lokalen Ökonomie, zur integrierten Entwicklung
städtischer Problemgebiete, zu Tourismus und Kulturwirtschaft sowie zur
Flächenentwicklung und Verbesserung der städtischen Infrastruktur
enthält. In den anderen Bundesländern werden Aktionen zur
Stadtentwicklung eher unterhalb der Prioritätenebene aufgenommen, was
unter anderem daran liegt, dass die Kommission eine Mindestschwelle für
den Mitteleinsatz von 20% der Programmmittel je Priorität festgelegt
hat. Ein Mittelanteil für die städtische Dimension in dieser Höhe dürfte
für die meisten Bundesländer unwahrscheinlich sein.
Ganz im Gegenteil ist vielmehr ungewiss, ob die gegenwärtig für
städtische Entwicklungsmaßnahmen eingesetzten EFRE-Mittel in Zukunft
beibehalten oder gar erhöht werden können. Dies liegt zum einen an einer
generellen Kürzung der Strukturfondsmittel für Deutschland von ca. 32
Mrd. Euro für die Periode 2000-2006 auf künftig 23,5 Mrd. Euro. Zum
anderen liegt es an den teilweise kontroversen Verhandlungen zwischen
den Landesressorts um das finanzielle Gewicht der Stadtentwicklung.
Neben der unterschiedlichen finanziellen Ausstattung zeichnen sich auch
Unterschiede hinsichtlich des im Rahmen der städtischen Dimension
geförderten Handlungsansatzes ab, der sich von der klassischen
integrierten Stadtentwicklung à la URBAN über eine Ausweitung hin zu
wirtschaft- und wettbewerbsorientierter Standortpolitik bis hin zur
Förderung städtebaulicher Maßnahmen und städtischer Infrastruktur
erstreckt.
Für manche Bundesländer, vor allem für jene, in denen die EU-geförderte
Stadtentwicklung bisher noch keine größere Rolle spielte, dürfte die
Aufnahme einer deutlicheren städtischen Komponente noch lange nicht
politisch gesichert sein. Für Deutschland als Ganzes ist eine deutliche
Stärkung der städtischen Dimension, wie von Europäischer Kommission,
EU-Parlament und der Städte-Lobby gefordert, nach dem jetzigen Stand
noch nicht wirklich bemerkbar. Dies zeigt sich z.B. auch daran, dass bis
auf einige Ausnahmen die verantwortlichen Akteure auf lokaler Ebene kaum
in die Programmvorbereitungen eingebunden wurden. Da die Entscheidungen
über die zukünftige Verwendung der Strukturfondsfördermittel im Herbst
2006 getroffen werden, ist es somit höchste Zeit, sich auf allen Ebenen
für eine starke städtische Dimension einzusetzen. Schützenhilfe leistet
die Kommission durch ihre Mitte Juli veröffentlichte Mitteilung zum
Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung. Und selbst der
deutsche Bundestag empfiehlt in seinem Antrag "Stadtentwicklung ist
moderne Struktur- und Wirtschaftspolitik" den deutschen Ländern,
entsprechend den stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen die
Fördermöglichkeiten der EU-Kohäsionspolitik für die Stadtentwicklung in
breitem Umfang zu nutzen.
Für eine europäische Stadtentwicklungspolitik bedeutet dies, dass selbst
20 Jahre nach den ersten Aktivitäten der Europäischen Kommission die
europäische Ebene noch keine verbindlichen Gestaltungsmöglichkeiten in
Stadtentwicklungsfragen hat. Die aktuellen Diskussionen über die
Ausgestaltung der zukünftigen Strukturfondsförderung zeigen aber
deutlich das große Interesse zumindest der europäischen Städte, die
gemeinsamen Herausforderungen mit dem Austausch von Erfahrungen und
Unterstützung auf europäischer Ebene anzugehen. Die Widerstände
hiergegen liegen nur teilweise in fachlichen Aspekten begründet, sondern
hängen eng mit der Frage zusammen, welche Bedeutung die Europäische
Union in Zukunft im Verhältnis zu den anderen Regierungsebenen haben
soll. Da die EU aber bereits in einer Vielzahl von Politikbereichen
erhebliche Gestaltungsmacht besitzt, wäre es zumindest wünschenswert,
wenn die aktuelle Diskussion dazu führen würde, dass die EU ihre übrigen
Aktivitäten auf ihre Auswirkungen auf Städte hin überprüft und
koordiniert.
Holger Adam, Dipl.-Ing., Bauassessor, wissenschaftlicher
Referent am Institut für Städtebau und Wohnungswesen der DASL und
Berater des Deutschen Städte- und Gemeindebunds bei
Stadtentwicklungsthemen auf europäischer Ebene
Christian Huttenloher, Dipl.-Geogr., Geschäftsführer und Leiter
Büro Brüssel, Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und
Raumordnung und Koordinator des Deutsch-Österreichischen
URBAN-Netzwerkes
Literatur
Frank, Susanne (2005): Eine kurze Geschichte der "europäischen
Stadtpolitik" – erzählt in drei Sequenzen, in: Altrock, Uwe et al. (Hg.)
(2005): Zwischen Anpassung und Neuerfindung, Raumplanung und
Stadtentwicklung in den Staaten der EU-Osterweiterung, S. 307-322.
Krautzberger, Michael (2005): Zur Europäisierung des
Städtebaurechts, in: Deutsches Verwaltungsblatt Heft 4, S. 197-202.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Vorschlag für eine
Entscheidung des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der
Gemeinschaft, 13.7.2006
Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die Kohäsionspolitik und die
Städte: Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung in den
Regionen; Mitteilung der Kommission an den Rat und das europäische
Parlament, 13.7.2006
Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Cohesion Policy and
cities: the urban contribution to growth and jobs in the regions;
Commission Staff Working Document Accompanying the Commuincation from
the Commission to the Council and Parliament, 13.7.2006.
Kunzmann, Klaus R. (2004): Braucht Europa eine Stadtpolitik "Von
oben”? Plädoyer für eine stadtverträgliche europäische Wettbewerbs- und
Wirtschaftspolitik, in: Raumplanung, Heft 116, S. 193-197.
Parkinson, Michael (2005): Urban Policy in Europe – Where have we
been and where are we going?, in: Antalovsky, Eugen, Dangschat, Jens S.,
Parkinson, Michael (Hg.) (2005), European Metropolitan Governance,
Cities in Europe – Europe in Cities, Final report, S. 17-68.
Tofarides, Maria (2003): Urban Policy in the European Union. A
Multi-Level Gatekeeper System.
Wolffhardt, Alexander (2005): Introduction. The European
engagement of cities, in: Antalovsky, Eugen, Dangschat, Jens S.,
Parkinson, Michael (Hg.) (2005), European Metropolitan Governance,
Cities in Europe – Europe in Cities, Final report, S. 147-166.
Weitere Dokumente und Informationen zu städtischen Aktivitäten der
Generaldirektion Regionalpolitik unter:
http://ec.europa.eu/regional_policy/index_de.htm
www.urbact.org
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Beispiele europäischer Stadtentwicklungsprojekte im Rahmen
der Gemeinschaftsinitiative INTERREG IIIB und des "Bundesprogramms
für transnationale Zusammenarbeit"
Hist.Urban – Integrated revitalisation of historical towns
to promote a polycentric and sustainabel urban development (Hist.Urban
auf den Seiten des DV
oder unter
www.histurban.net)
ADHOC – Adapted Development of Historical Old Towns in
Central and Eastern Europe (ADHOC auf den
Seiten des DV)
BEEN – Baltic Energy Efficiency Network for the Building Stock (BEEN
auf den Seiten des DV
oder unter
www.been-online.net)
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Der Artikel wurde in der Ausgabe 5_06 der Zeitschrift PlanerIn
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