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Europäische Stadtentwicklungspolitik – Erfahrungen und Perspektiven

 

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Von Christian Huttenloher und Holger Adam

Mit dem folgende Artikel geben Christian Huttenloher und Holger Adam einen umfassenden Einblick in die Entwicklung der EU-Fördermaßnahmen im Bereich der Stadtentwicklung. Dabei wird nicht nur zurück auf deren Entstehung sondern auch auf die neue Förderperiode 2007 bis 2013 geschaut.

Die EU als Akteur der Stadtentwicklung

 
   

Der Begriff "Europäische Stadtentwicklungspolitik" ist zuerst einmal irreführend. Denn anders als im Bereich der Wettbewerbs-, der Umwelt- oder der Kohäsionspolitik besitzt die Europäische Union keine formale Kompetenz, sich um städtische Anliegen zu kümmern. Nichts desto trotz beeinflusst sie schon seit vielen Jahren die Planung und Entwicklung von Städten. Und gerade bei der aktuellen Ausgestaltung der EU-Förderung für die kommenden Jahre wird die "städtische Dimension" europäischen Handelns intensiv diskutiert. Daher werden hier, nach einem Überblick über die städtischen Aktivitäten der EU in den vergangenen Jahren und deren Auswirkungen auf die Planung und Entwicklung von Städten in Deutschland, die künftigen Perspektiven für die europäische Stadtentwicklung und Stadterneuerung für die kommenden Jahre diskutiert.

Die ersten Initiativen der Europäischen Kommission zu städtischen Anliegen fanden im Bereich des Umweltschutzes statt, wofür die Europäische Kommission ab Mitte der 1980er Jahre zusätzliche Befugnisse erhielt. Entsprechend der umfassenden Bedeutung des englischen Begriffs "environment" waren mit städtischer Umwelt nicht nur die urbane Biosphäre gemeint, sondern auch kulturelle, soziale und wirtschaftliche Aspekte. Das 1990 veröffentlichte "Grünbuch über die städtische Umwelt" formulierte neben inhaltlichen Zielen für die Erhaltung der normativ verstandenen europäischen Stadt, auch einen Anspruch der für Umweltfragen zuständigen EU-Generaldirektion, Stadtentwicklung auf europäischer Ebene zu gestalten. Diese Veröffentlichung löste breite und kontroverse Diskussionen aus, sie etablierte Stadtentwicklung als europäisches Thema. Allerdings gelang es nicht, die Mitgliedsstaaten zu überzeugen, der Europäischen Kommission ausdrückliche Kompetenzen im Bereich der Stadtpolitik einzuräumen.

Diese besaß allerdings eine andere Möglichkeit, städtische Themen aufzugreifen. Auf Grund der starken wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede innerhalb der Europäischen Gemeinschaft hatte seit den 1970er Jahren die Kohäsionspolitik an Bedeutung gewonnen. Die verantwortliche EU-Generaldirektion Regionalpolitik sollte Maßnahmen für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zwischen und innerhalb von Regionen (die den deutschen Bundesländern vergleichbar sind) fördern. Durch eine Klausel, die es der Europäischen Kommission ermöglichte, auf eigene Initiative Forschungs- und Pilotprojekte durchzuführen, konnte sie aber auch kleinräumiger agieren – und Entwicklungsunterschiede in Städten thematisieren.

   

Ab 1990 förderte die Europäische Kommission daher städtische Pilotprojekte, die innovative Wege für den Umgang mit städtischen Problemen und die Entwicklung benachteiligter Stadtteile erproben sollten. In den beiden Programmphasen von 1990 – 1993 und von 1997 – 1999 wurden jeweils vier deutsche Städte gefördert, die zusammen 12,5 und 8,6 Mio. Euro zur Kofinanzierung lokaler Projekte erhielten.

Ein weiterer Bereich, in dem die Europäische Kommission vergleichsweise unabhängig agieren konnte, waren die ebenfalls aus den Strukturfonds finanzierten Gemeinschaftsinitiativen. Auf Betreiben des Europäischen Parlaments sowie von Vertretern kommunaler Interessen wurde 1994 die Gemeinschaftsinitiative URBAN lanciert. Sie zielte darauf ab, in den am stärksten benachteiligten Nachbarschaften die Kumulation wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Probleme zu durchbrechen und die Bewohner nicht trotz ihres Viertels, sondern durch dessen umfassende Aufwertung zu unterstützen. Auf Grund der Erfahrungen aus der ersten Phase der städtischen Pilotprojekte waren mehrjährige Entwicklungsprogramme für definierte, begrenzte Gebiete, die unter intensiver Beteiligung der lokalen Akteure entwickelt wurden, Voraussetzung für die Bewilligung von Geldern. Förderfähig war ein breites Maßnahmenspektrum, bei dem Verbesserungen der physischen Umgebung mit sozialen und ökonomischen Maßnahmen und neuen Formen der städtischen Governance zu integrierten Ansätzen verknüpft werden sollten. Die zwölf deutschen URBAN-Städte erhielten 110 Mio. Euro europäische Fördergelder.

1998 veröffentlichte die Generaldirektion Regionalpolitik den "Aktionsrahmen für eine nachhaltige städtische Entwicklung". Mit der Betonung der ökonomischen Leistungsfähigkeit der Städte gegenüber sozialen und ökologischen Aspekten und Governancethemen zeichnete sich darin bereits eine Neuorientierung der europäischen Stadtpolitik ab, die auf die im Jahr 2000 verabschiedete Lissabon-Agenda verwies. Diese formulierte das Ziel, die EU "bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und wirtschaftsstärksten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt" zu machen. Auch die Rolle der Europäischen Kommission wurde neu formuliert: Während im Grünbuch zur städtischen Umwelt noch Stadtentwicklungskompetenzen eingefordert worden waren, schlug der Aktionsrahmen für die Europäische Kommission eine die lokale und nationale Ebene ergänzende Funktion vor. Auf Grund eines kohärenten, die städtischen Aktivitäten in den Mitgliedsstaaten und auf europäischer Ebene integrierenden Konzepts sollten vor allem die stadtrelevanten Aktivitäten der EU koordiniert und auf ihre Auswirkungen auf Städte überprüft werden.

Maßgeblich auf Betreiben des Europäischen Parlaments wurde URBAN auch in der Strukturfondsförderung der Jahre 2000 – 2006 fortgeführt. Wiederum zwölf der 70 gegenwärtig geförderten Stadtvierteln oder Städte liegen in Deutschland, sie erhalten 149 Mio. Euro. Auch innerhalb der regulären Strukturfondsförderung der aktuellen Förderperiode haben städtische Themen größeres Gewicht erhalten. Sowohl durch die "Unterstützung der Entwicklung der am wenigsten wohlhabenden Regionen" (Ziel 1 der Strukturfonds) wie auch durch die "Wiederbelebung von Gebieten mit Strukturproblemen" (Ziel 2) können integrierte Stadterneuerungsprogramme gefördert werden; Ziel 2 nennt explizit Krisensituationen in Städten als Förderkriterium. Darüber hinaus werden auch im auf überregionale Zusammenarbeit ausgerichteten INTERREG-Programm Maßnahmen in Städten gefördert.

 
   

Die europäische Stadtpolitik beschränkt sich aber nicht auf die finanzielle Förderung konkreter Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungsmaßnahmen. Ein weiterer, wichtiger Schwerpunkt ist die Vernetzung von Akteuren: So dient das URBACT-Programm dem internationalen Erfahrungsaustausch der URBAN-Städte. Darüber hinaus soll der Wissensstand über Situation und Problemlagen der Städte verbessert und grenzüberschreitend vergleichbar dargestellt werden: Im Rahmen des Städte-Audits werden in 180 Städten sozioökonomische Daten erhoben und Entwicklungsindikatoren erstellt. Auch die Forschungspolitik der EU befasste sich mit Städten: Zwischen 1998 und 2002 wurde innerhalb der Leitaktion "Die Stadt von Morgen und das kulturelle Erbe" Modelle für die nachhaltige Entwicklung von europäischen Ballungsräumen und nachhaltige städtische Verkehrssysteme entwickelt. Und gleichzeitig beeinflussen verbindliche rechtliche Regelungen in den Bereichen, in denen die EU entsprechende Kompetenzen besitzt, in zunehmendem Maß auch Stadtentwicklung und Stadtplanung: Die Novellierung des Baugesetzbuchs im Jahr 2004 diente vor allem der Umsetzung der EU-Richtlinie für die Umweltprüfung von Programmen und Plänen.

Bedeutung für Stadtentwicklung in Europa

Vielleicht sind es aber nicht die, im Vergleich zum gesamten EU-Budget geringen Fördermittel oder die sonstigen städtischen Maßnahmen der Europäischen Kommission, die die wesentliche Bedeutung der europäischen Stadtpolitik ausmachen.
Zum einen hat sie erheblichen Einfluss auf Theorie und Praxis der Stadtentwicklung in Europa: Seit den 1980er Jahren gaben die Veröffentlichungen und Maßnahmen der Europäischen Kommission Anstöße, über die Bedeutung der Städte in Europa sowie Leitbilder, Aufgaben und Möglichkeiten der Stadtentwicklung zu diskutieren. Nationale und sprachliche Grenzen überwindend verband dieser Austausch Stadtplaner, Ökonomen und Soziologen mit Politikern und Verwaltungsmitarbeitern der kommunalen, regionalen und nationalen Ebene. Er diente dem Erfahrungsaustausch und der Meinungsbildung, die wiederum in die einzelnen Fachdisziplinen und die Entscheidungsprozesse auf den jeweiligen Ebenen zurück wirkten, aber vor allem eine gemeinsame europäische Good-Practice der Stadtentwicklung schuf (vgl. Parkinson 2006: 40ff.).

Darüber hinaus besaß die Europäische Kommission besonders bei den URBAN-Programmen und den städtischen Pilotprojekten eine starke Richtlinienkompetenz. Ihrem Anspruch, innovative Ansätze für Probleme mit europäischer Dimension zu entwickeln und zu etablieren, konnte sie Nachdruck verleihen durch die Vorgabe detaillierter Förderkriterien. Deren Bogen war weit gespannt. Er verband inhaltliche und verfahrenstechnische Regelungen, so dass beispielsweise URBAN nicht nur eine Initiative der Stadterneuerung, sondern auch der Stadtpolitikerneuerung darstellte (Frank 2005: 312). Die Sorge vor der Nivellierung der unterschiedlichen Planungstraditionen und Stadtentwicklungspraktiken in Europa hat sich dabei als unbegründet herausgestellt: Die Auswirkungen der europäischen Stadtpolitik unterscheiden sich nach Städten und Mitgliedsstaaten: Während häufig die europäischen Projekte und Programme in bestehenden Strukturen "absorbiert" wurden oder neue Herangehensweisen nur für die Dauer der Förderung praktiziert wurden, gab es auch dauerhafte strukturelle und inhaltliche Auswirkungen: Frankreich wurden die kommunalen Kompetenzen in der Stadtentwicklungspolitik gestärkt, in Deutschland wirkte der integrierte, gebietsbezogene und partizipative URBAN-Ansatz als Geburtshelfer des Programms Soziale Stadt. In der europäischen Fachdiskussion wird die europäische Stadtpolitik daher inzwischen überwiegend als Innovationsmotor wahrgenommen (u.a. Krautzberger 2005: 199ff., Wolffhardt 2005).

 

   

Die Frage, ob überhaupt durch Einflussnahme der EU Inhalte und Verfahren der Stadtentwicklung beeinflusst werden dürfen (Kunzmann 2005), betrifft genau genommen jede den Kommunen übergeordnete Ebene. Und dies ist die zweite, wesentliche Konsequenz der europäischen Stadtpolitik. Die Diskussionen der vergangenen zwanzig Jahre betrafen die grundsätzlichen Fragen nach dem Stellenwert der Städte und städtischer Anliegen in Europa, der jeweiligen Gestaltungskompetenz der kommunalen, nationalen und supranationalen Ebene sowie der Ressourcen, die für diese Aufgabe zur Verfügung stehen. Die Projekte und Programme der EU erweiterten den Handlungsspielraum der Kommunen und stellten institutionelle Arrangements in den Mitgliedsstaaten in Frage (Wolffhardt 2005). Damit war die europäische Stadtpolitik ein wesentliches Element der Weiterentwicklung von Struktur und Aufgaben der EU sowie der Verankerung kommunaler Anliegen in dem sich herausbildenden Mehrebenesystem europäischer Steuerung (Tofarides 2003).

Die aktuelle Diskussion um die kommende Förderperiode auf europäischer Ebene

Diese Diskussionsstränge um Inhalte, Zuständigkeiten und Ressourcen bestimmen auch die Aushandlung der Förderung städtischer Anliegen in der kommenden Strukturfondsperiode von 2007 bis 2013. Auch wenn hier bereits sehr früh eine noch intensivere Hinwendung zum Thema "Stadt" festzustellen ist, muss der aktuelle Verhandlungs- und Vorbereitungsstand der Strukturfondsprogramme doch sehr genau und differenziert betrachtet werden. Denn hier scheinen an manchen Stellen artikulierte Wunschvorstellungen von Seiten der Stadtentwicklung und realisierbare Umsetzungsmöglichkeiten teilweise auseinander zu gehen.

Fest steht: die Gemeinschaftsinitiative URBAN wird trotz, oder gerade wegen ihres Erfolges nicht mehr fortgeführt. Ganz im Sinne eines europäischen Experimentierfeldes soll URBAN nach seiner erfolgreichen Erprobung nun endgültig in die Regelprogramme der Strukturfonds, den so genannten Mainstream, überführt werden. Alle EU-Institutionen wie auch die Städte und deren Verbände sind sich über die zentrale Rolle von Städten als Motoren der regionalen Entwicklung sowie Orte der sozialen und wirtschaftlichen Integration einig. In welcher Art aber die städtische Dimension in der künftigen EU-Kohäsionspolitik verankert wird, wird weiterhin kontrovers diskutiert. Während Kommission, Europäisches Parlament und städtische Vertreter sich nachdrücklich für eine verbindliche Aufnahme einer deutlichen städtischen Komponente in die Strukturfondsverordnungen einsetzten, bestanden die Vertreter der Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat auf einer optionalen Variante; eine verpflichtende städtische Dimension ging ihnen unter Berufung auf unterschiedliche nationale Kontexte und Problemlagen zu weit.
Obwohl diese optionale Lösung für die Anliegen der Stadtentwicklung eine deutliche Schwächung darstellt, regen die Verordnungstexte und die strategischen Grundlagendokumente der Europäischen Kommission die Mitgliedstaaten und deren Regionen erheblich stärker zur Aufnahme integrierter städtischer Entwicklungsaktionen an als in der laufenden Strukturförderperiode. An vielen Stellen werden vor allem die Fortführung und Weiterentwicklung des URBAN-Ansatzes durch integrierte städtische Entwicklungsmaßnahmen, eine intensive Beteiligung und Verantwortung städtischer Behörden bei Planung und Umsetzung der Maßnahmen sowie starke lokale Partnerschaften und Bürgerbeteiligung .

Artikel 3 § 3 der Allgemeinen Strukturfondsverordnung definiert die "Unterstützung der nachhaltigen Stadtentwicklung als Teil der Regionalentwicklung". Im Nationalen Strategischen Rahmenplan, den jedes Mitgliedsland als übergeordnete nationale Strategie der EU-Strukturförderung vorlegen muss, sowie in den operativen Programmen der Bundesländer erwartet die Kommission Angaben zur Behandlung der nachhaltigen Stadtentwicklung (Art. 25 § 4 b; Art. 36 4a). Letztere sollten nach Möglichkeit bereits eine Liste ausgewählter Städte und Verfahren für die Übertragung von Zuständigkeiten an städtische Behörden aufführen. Artikel 8 der EFRE-Verordnung schlägt unter dem Leitbild der nachhaltigen Stadtentwicklung die Förderung partizipativer, integrierter und nachhaltiger städtischer Entwicklungsstrategien für städtische Problemgebiete vor. Mit diesen und weiteren strategischen Grundlagendokumenten, wie z.B. den strategischen Kohäsionsleitlinien oder der Mitteilung "Die Kohäsionspolitik und die Städte" fordert die Europäische Kommission die Regierungen auf Bundes- und Landesebene auf, bei der Ausarbeitung ihrer Strukturfondsprogramme städtische Anliegen zu berücksichtigen und schlägt konkrete Handlungsfelder und Aktionsleitlinien vor.

Gleichzeitig machen diese Grundlagendokumente eine thematische Akzentverschiebung deutlich: Der klassische URBAN-Ansatz, der auf integrierte und ganzheitliche Weise soziale, wirtschaftliche und ökologische Problemlagen eng begrenzter benachteiligter Stadtteile bekämpft, wird ergänzt durch die Förderung von Städten als Motoren von wirtschaftlichem Wachstum und Beschäftigung und Wachstumskerne in regionalen Netzen. Die stärker Ausrichtung auf eine wirtschaftorientierte Stadtentwicklung, zeigt sich auch an der neuen, von Kommission und Europäischer Investitionsbank aufgelegten Initiative JESSICA, durch die innerhalb der operativen Programme städtische Entwicklungsmaßnahmen (einschließlich Wohnungsinvestitionen) in Form von Öffentlich-Privaten Partnerschaften aus revolvierenden Stadtentwicklungsfonds finanziert werden können.

Vorbereitungen für die städtische Dimension in Deutschland

 
   

Der durch die EU vorgelegte rechtliche und strategische Rahmen bietet eine tragfähige und umfassende Grundlage, um den künftigen Programmen der EU-Kohäsionspolitik eine starke städtische Komponente zu verleihen. Wegen des optionalen Charakters liegt es jedoch im Ermessen der Mitgliedstaaten und in Deutschland vor allem der Bundesländer als für die Regionalpolitik zuständiger staatlicher Ebene, ob, in welchem Umfang und in welcher Form Maßnahmen zur Stadtentwicklung durch die EU-Strukturfonds gefördert werden. Die Kommission will zwar bei den Programmverhandlungen darauf achten, dass die städtische Frage angemessen berücksichtigt wird. Einen irgend gearteten Zwang kann sie hierbei nicht ausüben.

Wie sehen nun die konkreten Vorbereitungen für die städtische Dimension in Deutschland aus? Diese Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt nur unter Vorbehalt und sehr generell zu beantworten, da die operativen Programmen momentan erarbeitet und politisch verhandelt werden und erst bis Herbst 2006 von den Bundesländern bei der Kommission zur Genehmigung eingereicht werden. Gleiches gilt für den Nationalen Strategischen Rahmenplan, für den die Entwurfsfassungen in einer Bund-Länderarbeitsgruppe der Wirtschafts- und Finanzministerien mit wissenschaftlicher Begleitung der BBR erarbeitet werden.

Im Nationalen Strategischen Rahmenplan, der als Richtschnur für die Ausarbeitung der operativen Programme der Länder dient, findet sich ein gesondertes Kapitel zur nachhaltigen Stadtentwicklung, welche als Querschnittsfunktion und als Bestandteil der deutschen Strategie für die kommende Förderperiode definiert wird. Außerdem werden städtische Entwicklungsmaßnahmen innerhalb der thematischen Prioritäten "Entwicklung und Ausbau der Infrastruktur" für Ostdeutschland sowie "Abbau regionaler Disparitäten und Ausbau spezifischer regionaler Potenziale" für die alten Bundesländer angeführt. Generell formuliert der Rahmenplan den Anspruch, dass alle festgelegten thematischen Prioritäten mit einer städtischen Dimension einhergehen sollen, da der Mitteleinsatz im Schwerpunkt in den Städten erfolgen wird. Nachdem in den ersten Entwurfsfassungen die nachhaltige Stadtentwicklung noch keine Rolle spielte, erreichte insbesondere das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung sowie die Bauministerkonferenz eine stärkere stadtentwicklungspolitische Akzentuierung. Aber auch hier gilt: der Rahmenplan bildet lediglich den strategischen Überbau; die Bundesländer sind dafür verantwortlich, in ihren operativen Programmen konkrete Maßnahmen der Stadtentwicklung zu programmieren und mit entsprechenden Mitteln auszustatten.

Auf Ebene der Bundesländer stellt sich die aktuelle Situation der Programmvorbereitungen recht unterschiedlich dar, abhängig von den bisherigen Erfahrungen mit EU-geförderten Stadtentwicklungsmaßnahmen in den zuständigen Landesressorts, der generellen Bedeutung sowie inhaltlichen Ausrichtung der Stadtentwicklung innerhalb der Landespolitik sowie der politischen Prioritätensetzung und dem Einfluss der einzelnen Ressorts. Grundsätzlich treffen die meisten für Städtebau bzw. Stadtentwicklung zuständigen Landesministerien intensive Vorbereitungen, um Maßnahmen für die Stadtentwicklung in die operativen Programme aufzunehmen. In Nordrhein-Westfalen ist sogar eine eigene thematische Priorität "städtische Dimension" vorgesehen, die Maßnahmen zur Förderung der lokalen Ökonomie, zur integrierten Entwicklung städtischer Problemgebiete, zu Tourismus und Kulturwirtschaft sowie zur Flächenentwicklung und Verbesserung der städtischen Infrastruktur enthält. In den anderen Bundesländern werden Aktionen zur Stadtentwicklung eher unterhalb der Prioritätenebene aufgenommen, was unter anderem daran liegt, dass die Kommission eine Mindestschwelle für den Mitteleinsatz von 20% der Programmmittel je Priorität festgelegt hat. Ein Mittelanteil für die städtische Dimension in dieser Höhe dürfte für die meisten Bundesländer unwahrscheinlich sein.

Ganz im Gegenteil ist vielmehr ungewiss, ob die gegenwärtig für städtische Entwicklungsmaßnahmen eingesetzten EFRE-Mittel in Zukunft beibehalten oder gar erhöht werden können. Dies liegt zum einen an einer generellen Kürzung der Strukturfondsmittel für Deutschland von ca. 32 Mrd. Euro für die Periode 2000-2006 auf künftig 23,5 Mrd. Euro. Zum anderen liegt es an den teilweise kontroversen Verhandlungen zwischen den Landesressorts um das finanzielle Gewicht der Stadtentwicklung. Neben der unterschiedlichen finanziellen Ausstattung zeichnen sich auch Unterschiede hinsichtlich des im Rahmen der städtischen Dimension geförderten Handlungsansatzes ab, der sich von der klassischen integrierten Stadtentwicklung à la URBAN über eine Ausweitung hin zu wirtschaft- und wettbewerbsorientierter Standortpolitik bis hin zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen und städtischer Infrastruktur erstreckt.

Für manche Bundesländer, vor allem für jene, in denen die EU-geförderte Stadtentwicklung bisher noch keine größere Rolle spielte, dürfte die Aufnahme einer deutlicheren städtischen Komponente noch lange nicht politisch gesichert sein. Für Deutschland als Ganzes ist eine deutliche Stärkung der städtischen Dimension, wie von Europäischer Kommission, EU-Parlament und der Städte-Lobby gefordert, nach dem jetzigen Stand noch nicht wirklich bemerkbar. Dies zeigt sich z.B. auch daran, dass bis auf einige Ausnahmen die verantwortlichen Akteure auf lokaler Ebene kaum in die Programmvorbereitungen eingebunden wurden. Da die Entscheidungen über die zukünftige Verwendung der Strukturfondsfördermittel im Herbst 2006 getroffen werden, ist es somit höchste Zeit, sich auf allen Ebenen für eine starke städtische Dimension einzusetzen. Schützenhilfe leistet die Kommission durch ihre Mitte Juli veröffentlichte Mitteilung zum Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung. Und selbst der deutsche Bundestag empfiehlt in seinem Antrag "Stadtentwicklung ist moderne Struktur- und Wirtschaftspolitik" den deutschen Ländern, entsprechend den stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen die Fördermöglichkeiten der EU-Kohäsionspolitik für die Stadtentwicklung in breitem Umfang zu nutzen.

Für eine europäische Stadtentwicklungspolitik bedeutet dies, dass selbst 20 Jahre nach den ersten Aktivitäten der Europäischen Kommission die europäische Ebene noch keine verbindlichen Gestaltungsmöglichkeiten in Stadtentwicklungsfragen hat. Die aktuellen Diskussionen über die Ausgestaltung der zukünftigen Strukturfondsförderung zeigen aber deutlich das große Interesse zumindest der europäischen Städte, die gemeinsamen Herausforderungen mit dem Austausch von Erfahrungen und Unterstützung auf europäischer Ebene anzugehen. Die Widerstände hiergegen liegen nur teilweise in fachlichen Aspekten begründet, sondern hängen eng mit der Frage zusammen, welche Bedeutung die Europäische Union in Zukunft im Verhältnis zu den anderen Regierungsebenen haben soll. Da die EU aber bereits in einer Vielzahl von Politikbereichen erhebliche Gestaltungsmacht besitzt, wäre es zumindest wünschenswert, wenn die aktuelle Diskussion dazu führen würde, dass die EU ihre übrigen Aktivitäten auf ihre Auswirkungen auf Städte hin überprüft und koordiniert.

Holger Adam, Dipl.-Ing., Bauassessor, wissenschaftlicher Referent am Institut für Städtebau und Wohnungswesen der DASL und Berater des Deutschen Städte- und Gemeindebunds bei Stadtentwicklungsthemen auf europäischer Ebene
Christian Huttenloher, Dipl.-Geogr., Geschäftsführer und Leiter Büro Brüssel, Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung und Koordinator des Deutsch-Österreichischen URBAN-Netzwerkes


Literatur
Frank, Susanne (2005): Eine kurze Geschichte der "europäischen Stadtpolitik" – erzählt in drei Sequenzen, in: Altrock, Uwe et al. (Hg.) (2005): Zwischen Anpassung und Neuerfindung, Raumplanung und Stadtentwicklung in den Staaten der EU-Osterweiterung, S. 307-322.
Krautzberger, Michael (2005): Zur Europäisierung des Städtebaurechts, in: Deutsches Verwaltungsblatt Heft 4, S. 197-202.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft, 13.7.2006
Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die Kohäsionspolitik und die Städte: Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung in den Regionen; Mitteilung der Kommission an den Rat und das europäische Parlament, 13.7.2006
Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Cohesion Policy and cities: the urban contribution to growth and jobs in the regions; Commission Staff Working Document Accompanying the Commuincation from the Commission to the Council and Parliament, 13.7.2006.
Kunzmann, Klaus R. (2004): Braucht Europa eine Stadtpolitik "Von oben”? Plädoyer für eine stadtverträgliche europäische Wettbewerbs- und Wirtschaftspolitik, in: Raumplanung, Heft 116, S. 193-197.
Parkinson, Michael (2005): Urban Policy in Europe – Where have we been and where are we going?, in: Antalovsky, Eugen, Dangschat, Jens S., Parkinson, Michael (Hg.) (2005), European Metropolitan Governance, Cities in Europe – Europe in Cities, Final report, S. 17-68.
Tofarides, Maria (2003): Urban Policy in the European Union. A Multi-Level Gatekeeper System.
Wolffhardt, Alexander (2005): Introduction. The European engagement of cities, in: Antalovsky, Eugen, Dangschat, Jens S., Parkinson, Michael (Hg.) (2005), European Metropolitan Governance, Cities in Europe – Europe in Cities, Final report, S. 147-166.

Weitere Dokumente und Informationen zu städtischen Aktivitäten der Generaldirektion Regionalpolitik unter:
http://ec.europa.eu/regional_policy/index_de.htm
www.urbact.org

Beispiele europäischer Stadtentwicklungsprojekte im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG IIIB und des "Bundesprogramms für transnationale Zusammenarbeit"
Hist.Urban – Integrated revitalisation of historical towns to promote a polycentric and sustainabel urban development (Hist.Urban auf den Seiten des DV oder unter www.histurban.net)
ADHOC – Adapted Development of Historical Old Towns in Central and Eastern Europe (ADHOC auf den Seiten des DV)
BEEN – Baltic Energy Efficiency Network for the Building Stock (BEEN auf den Seiten des DV oder unter www.been-online.net)
 


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Der Artikel wurde in der Ausgabe 5_06 der Zeitschrift PlanerIn veröffentlicht. Dieser Artikel steht hier gratis als Download zur Verfügung (PDF 113 KB)


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