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Eine zukunftsorientierte nationale Wohnungs-, Städtebau- und
Raumordnungspolitik im europäischen Kontext
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Dr. Hans-Michael Brey, Generalsekretär des DV |
Von Dr. Hans-Michael Brey, Generalsekretär des Deutschen Verbandes
In seiner allseits anerkannten Überparteilichkeit und praxisorientierten
Arbeitsweise dient der Deutsche Verband seit 1946 als neutrale
Plattform. Ziel ist es, die maßgeblichen Persönlichkeiten aus Politik,
Wirtschaft, Verwaltung, Rechtsprechung und aus der Wissenschaft sowie
verwandten Verbänden zu einem ständigen Erfahrungs- und
Gedankenaustausch zusammenzuführen. In seinem Bemühen, divergierende
Interessen zu bündeln, dient der Verband dem Deutschen Bundestag (dem
zuständigen Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen), der
Bundesregierung, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen sowie verwandten Verbänden traditionell als
Clearingstelle. Hierzu bedient sich der Verband verschiedener
Instrumente: Kommissionen, Symposien, Arbeitsgruppen, Grundsatzpapiere,
thematische Projekte sowie bilaterale Kontakte.
(1)
Die Bundesrepublik Deutschland im Umbruch
Die Veränderungen der Lebenswirklichkeiten bilden in Europa ein Ganzes:
die alternde und zahlenmäßig abnehmende Bevölkerung, das Erstarken der
Produktionsfaktoren Wissen und Kapital, die Veränderung der
Erwerbsarbeit, der sich ändernde Bedarf an industriell tätigen
Arbeitskräften, die Entstaatlichung des Sozialen und die
Wiederentdeckung des Wettbewerbsprinzips. Diese Veränderungen werden
sich auf die zukünftige Wohnungs-, Städtebau- und Raumordnungspolitik
auswirken. Zu diesen externen kommen interne Faktoren. Mit einer
gewissen Berechtigung kann von einer Ökonomisierung der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft gesprochen werden. Immer stärker kommt es zu einem
Denken im Sinne eines strategischen Portfolio-Managements. Das
Immobilienvermögen wird immer mehr zu einer Vermögenskategorie, die mit
anderen Anlageformen konkurriert. Dies gilt, wie der Erwerb größerer
Wohnungsbestände durch amerikanische Pensionsfonds zeigt, auch für die
bisher klassische kommunale Wohnungswirtschaft. Beeinflusst werden diese
Politikfelder durch volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen, die durch
ein moderates Wirtschaftswachstum mit wirtschaftsstrukturellem
Anpassungsdruck und eine öffentliche Hand charakterisiert sind, die nur
noch über einen geringen finanziellen Spielraum verfügt. In räumlicher
Hinsicht tritt ein Prozess der funktionalen Konzentration hinzu, der
eine europäische Dimension besitzt und damit für klassische deutsche
Funktionsträger eine erhebliche Herausforderung bedeutet.
Dies hat nicht nur Auswirkungen auf den Wohnungs- und Immobilienmarkt
sowie die städtische Entwicklung, sondern auch auf das gesamtstädtische
Gefüge. Der demografische Wandel wird den funktionalen
Konzentrationsprozess noch einmal beschleunigen.(2)
Alle genannten Entwicklungen stehen in wechselseitigem Zusammenhang und
verbinden sich mit raumstrukturellen Effekten. In der Konsequenz ist zu
überlegen, welche Aufgaben die Finanz- und Steuerungsinstrumente der
Wohnungs-, Städtebau- und Raumordnungspolitik zukünftig übernehmen
sollen und wie das Verhältnis zwischen öffentlicher Hand und
Privatwirtschaft zu gestalten ist.
Wohnungspolitik und die Bedeutung der Wohneigentumsförderung
Der aktuelle Konsolidierungsbedarf öffentlicher Haushalte führt dazu,
die lang angekündigte Reduktion der Subventionen in Angriff zu nehmen.
Wenn Subventionen gestrichen werden sollen, dann muss dies auf breiter
Front geschehen und darf nicht nur die Eigenheimzulage, sondern muss
auch den Bereich des Mietwohnungsbaus berühren. Strebt die Politik
hingegen vermögenspolitische Effekte an, dann ist die Eigenheimzulage
nicht generell abzuschaffen, sondern in gleicher Weise zu fördern wie
andere Vermögensanlagen. Eine breitere Vermögensbildung, insbesondere
unter dem Blickwinkel einer Stärkung der privaten Altersvorsorge, bleibt
aktuell. Bezüglich des Riester-Modells ist zu betonen, dass die Bildung
von Sachvermögen sicherer und nachhaltiger ist als die von Geldvermögen.
Dann sollten alle Irritationen, wie sie von einer Neudiskussion der
Vermögen- und Erbschaftsteuer ausgehen, unterlassen werden.(3)
Wohneigentumspolitik und Altersvorsorge: Die Immobilie ist
gleichberechtigt in die Altersvorsorge zu integrieren
Im Zuge des Umbaus der sozialen Sicherungssysteme werden die selbst
genutzte und die vermietete Immobilie für die Altersvorsorge in weiten
Teilen der Bevölkerung an Bedeutung zunehmen. Es wird die Auffassung
vertreten, dass die Beantwortung der Frage nach der richtigen
Vermögensanlage bzw. Altersvorsorge dem Einzelnen selbst überlassen
bleibt. So kann es sein, dass angesichts des Trends zu kleineren
Haushalten oder neuer Erwerbsbiographien, die eine hohe räumliche
Mobilität verlangen, das Mieten wieder größere Bedeutung erhält. Daher
sollten beide Wohnformen gleichberechtigt nebeneinander stehen. In der
Konsequenz heißt das, dass seitens des Staates keine Vorgaben erfolgen
sollten und daher die Immobilie in das Altersvermögensgesetz integriert
werden sollte. Denn privates Wohneigentum bleibt unter dem Aspekt der
Altersvorsorge interessant. Die ersparte Miete im selbst genutzten
Wohneigentum macht bis zu 30 Prozent der Altersbezüge aus. Ferner kann
das Wohneigentum verkauft oder vermietet werden.(4)
Neue Herausforderungen der Wohnungspolitik: REITS und andere
Kapitalanlageformen
Durch die Einführung einer Immobilien-Investment-Aktiengesellschaft nach
dem Vorbild der REITS könnte in beachtlichem Umfang auch internationales
Kapital für die beiden volkswirtschaftlich sinnvollen Bereiche
Finanzmarkt und Immobilienmarkt zur Verfügung gestellt werden. Aktuell
gilt, dass die Diskussion um die Auswirkungen von REITS auf den
Wohnungs- und Immobilienmarkt noch nicht abgeschlossen ist, da die Vor-
und Nachteile der neuen Anlageform von der Ausgestaltung abhängen und
abgewogen werden müssen. Im Interesse der Menschen, die u. a. eine
verlässliche Altersvorsorge wünschen, ist zu untersuchen, wie der Zugang
zu Immobilieninvestitionen erleichtert, wie die Transparenz erhöht, die
Risiken gestreut und die Transaktionskosten gering gehalten werden
können.(5)
Strategien zur Senkung der Wohnnebenkosten
Die letzten Jahre brachten für die alten Bundesländer einen Anstieg der
Betriebskosten um das Dreifache der Lebenshaltungskosten, in den neuen
Bundesländern war der Anstieg noch extremer. Da diese Kosten einen
großen Anteil an den gesamten Wohnkosten einnehmen, werden sie auch als
"Zweite Miete" bezeichnet. Bedeutsam für diese Steigerungen sind vor
allem die kommunalen Gebühren, insbesondere im Bereich Trink- und
Abwasser sowie Abfallentsorgung. Um den Anstieg der Wohnnebenkosten
mittelfristig einzudämmen, ist neben einer grundlegenden Reform der
Grundsteuer eine am Äquivalenzprinzip orientierte
Gebührenkalkulationsmethode zu verfolgen.(6)
Stadtentwicklungspolitik und Städtebauförderung: Handlungsbedarf unter
geänderten wirtschaftlichen und demografischen Rahmenbedingungen
Die Städte sind seit jeher Orte der Modernisierung, sie sind der Motor
der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung. In jüngster
Zeit werden die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen der
Stadtentwicklung aufgrund des globalen Wettbewerbs verändert. In dieser
Situation werden Städte sich nur dann positiv weiter entwickeln, wenn
sie Sozial-, Stadtentwicklungs-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik
erfolgreich miteinander verbinden. Basierend auf dem föderalen Gedanken
"Stadtentwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und
Gemeinden", bedarf es der Einsicht, dass die Handlungsmaxime der
Europäischen Kommission "Stadtentwicklung ist ein Teil der
Strukturpolitik" stärker als bisher nach nationalen Interessen
auszugestalten ist. Im Sinne einer Entwicklung des Instrumentes sollten
die Grundprinzipien der nationalen Städtebauförderung lauten: Stärkung
der lokalen Ökonomie, Förderung von Beschäftigung und sozialer
Integration sowie städtebauliche, infrastrukturelle und ökologische
Aufwertung mittels eines integrierten Ansatzes sowie einer effizienten
Verwaltung und Partnerschaften zwischen allen öffentlichen und privaten
Beteiligten. Das heißt, dass die innovativen Ansätze der
Städtebauförderung auf veränderten Konzepten und einem veränderten
Fördermanagement beruhen. Hierunter ist eine Kombination
unterschiedlicher Maßnahmen im Bereich der technischen, sozialen und
kulturellen Infrastruktur zu verstehen. Abgerundet wird das
Grundverständnis durch eine Abstimmung der öffentlichen Investitionen
zwischen den staatlichen Ebenen, der Verstärkung des
Wettbewerbselements, der Erschließung privater Finanzierungsquellen,
einer Befristung von Programmen sowie der regionalen Schwerpunktsetzung
in der Förderung und einer Verstärkung der Selbststeuerung. Damit könnte
die qualitativ bewährte Städtebauförderung auf die Aspekte des
Stadtumbaus, der Baukultur, des demografischen Wandels, des lebenslangen
Lernens, der Unterstützung des Strukturwandels und des sozialen
Ausgleichs und der Förderung von Innovationen sowie auf die Finanzierung
von Großprojekten noch erfolgreicher reagieren.(7)
Instrumente zur Verbesserung des Baulandangebotes und zur Finanzierung
von Folgeinvestitionen
In Zeiten knapper finanzieller Ressourcen und eines zunehmenden
interkommunalen Wettbewerbs müssen die Kommunen in die Lage versetzt
werden, Baulandangebot zu mobilisieren und an der Wertsteigerung zur
Infrastrukturfinanzierung beteiligt zu werden. Deshalb wird
vorgeschlagen, für die Grundsteuer den Bodenwert, ohne Gebäude, als
Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Die Bodenrichtwerte stellen eine
zielführende Bemessungsgrundlage dar, da die Werte zeitnah ermittelt
werden können. Eine reformierte Grundsteuer auf dieser Basis ist anderen
Vorschlägen, welche die Gebäude einbeziehen, überlegen, da Investitionen
nicht belastet würden und zwischen den kommunalen Leistungen für die
Infrastruktur und den Bodenpreisen eine enge Beziehung besteht.(8)
Raumentwicklungspolitik und öffentliche Daseinsvorsorge: Handlungsbedarf
im Spannungsfeld zwischen Wettbewerb und sozialem Ausgleich
Der voraussehbare Rückgang und die Alterung der Bevölkerung bedeutet für
die betroffenen Regionen in der Bundesrepublik Deutschland, dass
Einrichtungen und Dienste der öffentlichen Daseinsvorsorge
umstrukturiert und angepasst werden müssen. Für die Raumordnungspolitik
heißt das, dass der Zielkatalog der Raumordnung zu überdenken ist und um
eine Raumkategorie erweitert wird, in der nur noch Mindeststandards
gewährleistet werden. Gleichzeitig ist darüber nachzudenken, was an
bislang gewährleisteten Leistungen substituiert werden muss durch
Mobilität und individuelle Förderung. Die seit der Aufstellung des
Europäischen Raumentwicklungskonzeptes (EUREK) 1999 veränderten
Rahmenbedingungen, vor allem auf Grund der EU-Erweiterung 2004, der
Ausrichtung der EU-Politiken auf die Ziele von Lissabon und Göteborg und
der Aufnahme des Ziels der territorialen Kohäsion in den Entwurf der
europäischen Verfassung, sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Die
Tendenzen der Europäischen Kommission, dass sich die Struktur-, die
Regional- und die Kohäsionspolitik allein an der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit orientiert, sind kritisch zu hinterfragen.
Kohäsionspolitik wird von der Europäischen Union immer weniger, wie noch
in den 90er Jahren, als Gegengewicht der Wettbewerbspolitik angesehen,
sondern zunehmend als integraler Bestandteil derselben. Das Ziel
nationaler Raumordnungspolitik muss diesen Ansatz variieren: Es geht
nicht um eine reine Politik der Leuchttürme, sondern um eine Politik,
die einen Beitrag leistet zum wirtschaftlichen Wachstum, zur Sicherung
der öffentlichen Daseinsvorsorge und zum nachhaltigen Management
räumlicher Ressourcen und Raumnutzungen. Nach wie vor steht die
nationale Raumordnungs- und Stadtentwicklungspolitik für eine
polyzentrische Entwicklung. Ziel ist eine Arbeits- und Funktionsteilung
der Städte in der Fläche und bei den Städten innerhalb ihrer
strukturschwachen und starken Quartiere, die soziale Kohäsion
beinhaltet.(9)
• • • • • • • • • •
(1) Vgl. Deutscher Verband für
Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (Hrsg.): Jahresbericht 2004,
Berlin (zurück zum Text)
(2) Auch dann, wenn der Bedarf an
Wohnungsbauten in den nächsten 15 bis 20 Jahren noch um ca. 2 Millionen
Bauten ansteigen wird. Hinzu kommt ein z. Zt. nicht quantifizierbarer
Ersatzbedarf in Ostdeutschland. (zurück zum Text)
(3) Vgl. Positionspapier "Demographie,
Immobilienwirtschaft und Altersvorsorge", in: Deutscher Verband (Hrsg.):
Jahresbericht 2004, S. 27-36. (zurück zum Text)
(4) Vgl. Deutscher Verband (Hrsg.),
"Altersvorsorge und Immobilien", Kommissionsbericht, Berlin 2002. (zurück
zum Text)
(5) Der Deutsche Verband hat in Kooperation
mit dem Institut für Wohnungswirtschaft und Wohnungsrecht an der
Universität Köln jüngst eine Kommission zum Thema "Kapitalanlage in
Immobilien" eingesetzt. Bisher wurden zwei Kommissionssitzungen
durchgeführt. (zurück zum Text)
(6) Vgl. Deutscher Verband (Hrsg.)
"Strategien zur Senkung der Wohnnebenkosten", Kommissionsbericht, Berlin
2002. (zurück zum Text)
(7) Vgl. Protokoll der Sitzung der
Arbeitsgruppe "Städtebau/Raumordnung" des Deutschen Verbandes vom 31.
Mai 2005 in Berlin zum Thema "Der Städtebauliche Bericht der
Bundesregierung 2004 und die Frage nach der Zukunft der
Städtebauförderung" sowie: Deutsch-Österreiches-Urban-Netzwerk (Hrsg.),
Urban-Future. Innovative Stadtentwicklung durch den "Acquis Urban",
Berlin 2005. (zurück zum Text)
(8) Vgl. Deutscher Verband (Hrsg.),
„Instrumente zur Verbesserung des Baulandangebotes und zur Finanzierung
von Folgeinvestitionen“, Kommissionsbericht, Berlin 2000. (zurück
zum Text)
(9) Vgl. Beschluss der 32. Ministerkonferenz
für Raumordnung am 28.04.2005 in Berlin. (zurück
zum Text)
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